6  —

–  □C.)

Kkalium  bromatum.  —  Kaliumbromid.
KIr  Mol.-Gew.  119,02.

Gebalt  mindestens  98)7  Prozent  Kaliumbromid,  entsprechend
  66,3  Prozent  Brom.

Farblose,  würfelförmige,  glänzende,  luftbeständige  Kristalle
oder  ein  weißes,  kristallinisches  Pulver.  Kaliumbromid  löst
sich  in  1,7  Teilen  Wasser  und  in  etwa  200  Teilen  Weingeist.

Setzt  man  zur  wässerigen  Lösung  einige  Tropfen  Chlorwasser
  und  schüttelt  dann  mit  Chloroform,  so  färbt  sich  dieses
rotbraun;  mit  Weinsäurelösung  versetzt  liefert  die  wässerige
Lösung  (1—  19)  allmählich  eine  weiße,  kristallinische  Ausscheidung.


Beim  Erhitzen  am  Platindrahte  muß  Kaliumbromid  die
Flamme  von  Anfang  an  violett  färben  (Natriumsalze).  Zerriebenes
  Kaliumbromid  darf  angefeuchtetes  Lackmuspapier
nicht  sofort  bläuen  (Alkalicarbonate).

Die  wässerige  Lösung  (1  K  9)  darf  auf  Jusatz  von  verdünnter
  Schwefelsäure  keine  Färbung  annehmen,  ebensowenig
darf  sich  Chloroform,  das  mit  dieser  Mischung  geschüttelt
wird,  gelb  färben  (Bromsäure).

10  cem  der  wässerigen  Lösung  (1+  19)  dürfen  nach
Zusatz  von  3  Tropfen  Eisenchloridlösung  und  etwas  Stärkelösung
  innerbalb  10  Minuten  keine  Blaufärbung  zeigen
(Jodwasserstoffsäure).

Die  wässerige  Lösung  (1—+  19)  darf  weder  durch  Schwefelwasserstoffwasser
  (Schwermetallsalze),  noch  durch  Baryumnitratlösung
  (Schwefelsäure),  noch  durch  verdünnte  Schwefelsäure
  (Baryumsalze)  verändert  werden.