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Wird  1g  Kaliumjodid  mit  5  cem  Natronlauge  und  je
0,5  g  Zinkfeile  und  Eisenpulver  erwärmt,  so  darf  sich  kein
Ammoniak  entwickeln  (Salpetersäure).

Werden  0,2  g  Kaliumjodid  in  2  cem  Ammoniakflüssigkeit
gelöst  und  wird  die  Losung  mit  13  cem  /10-Normal-Silbernitratlösung
  unter  Umschütteln  gemischt  und  filtriert,  so  darf
das  Filtrat  nach  dem  Ubersättigen  mit  Salpetersäure  innerhalb
  10  Minuten  weder  bis  zur  Ub0ndurchsichtigkeit  getrübt
(Salzsäure,  Bromwasserstoffsäurc),  noch  dunkel  gefärbt  werden
(Thioschwefelsäure).

Vorsichtig  aufzubewahren.

Kalium  nitricum.  —  Kaliumnitrat.
Kalisalpeter.
KNO,  Mol.-Gew.  10  1,11.

Farblose,  durchsichtige,  luftbeständige,  prismatische  Kristalle
oder  ein  kristallinisches  Pulver.  Kaliumnitrat  schmeckt  kühlend
salzig  und  etwas  bitter;  es  löst  sich  in  4  Teilen  Wasser  von
15  und  in  0,4  Teilen  siedendem  Wasser;  in  Weingeist  ist
es  fast  unlöslich.

Die  wässerige  Lösung  (1  +  9)  scheidet  auf  Jusatz  von
Weinsäurelösung  allmählich  einen  weißen,  kristallinischen
Niederschlag  aus;  beim  Vermischen  mit  Schwefelsäure  und
überschüssiger  Ferrosulfatlösung  färbt  sie  sich  braunschwarz.

Beim  Erhitzen  am  Platindrahte  muß  Kaliumnitrat  die
Flamme  violett  färben;  eine  Gelbfärbung  darf  höchstens  vorübergehend
  eintreten  (Natriumsalze).  Die  wässerige  Lösung
(1  +  19)  darf  Lackmuspapier  nicht  verändern  und  weder

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