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Die  wässerige  Lösung  (1+  19)  muß  beim  Erhitzen  mit
überschüssiger  Essigsäure  unter  Abscheidung  von  Schwefel
reichlich  Schwefelwasserstoff  entwickeln;  die  von  dem  Schwefel
abfiltrierte  Flüssigkeit  scheidet  nach  dem  Erkalten  auf  Jusatz
von  Weinsäurelösung  allmählich  einen  weißen,  kristallinischen
Niederschlag  aus.

In  gut  verschlossenen  Gefäßen  aufzubewahren.

Kalium  sulfuricum.  —  Kaliumsulfat.
K2  SOMdol.-Gew.  174,27.

Weiße,  harte,  luftbeständige  Kristalle  oder  Kristallkrusten.

Kaliumsulfat  löst  sich  in  10  Teilen  Wasser  von  15°%
und  in  4  Teilen  siedendem  Wasser;  in  Weingeist  ist  es
unlöslich.  Die  wässerige  Lösung  (1+  19)  scheidet  auf  Zusatz
von  Weinsäurelösung  allmählich  einen  weißen,  kristallinischen
Niederschlag  aus;  mit  Baryumnitratlösung  gibt  sie  einen
weißen,  in  verdünnten  Säuren  unlöslichen  Niederschlag.

Beim  Erhitzen  am  Platindrahte  muß  Kaliumsulfat  die
Flamme  violett  färben;  eine  Gelbfärbung  darf  höchstens
vorübergehend  eintreten  (Natriumsalze).

Die  wässerige  Lösung  (14  19  darf  Lackmuspapier  nicht  verändern.
  Durch  Silbernitratlösung  darf  sie  höchstens  opalisierend
getrübt  (Salzsäure)  und  weder  durch  Schwefelwasserstoffwasser
(Schwermetallsalze),  noch  nach  Jusatz  von  Ammoniakflüssigkeit
durch  Ammoniumoralatlösung  (Calciumsalze)  oder  Natriumphosphatlösung
  (Magnesiumsalze)  verändert  werden.

20  cem  der  wässerigen  Lösung  (14  19)  dürfen  durch
0,5  cem  Kaliumferrocyanidlbsung  nicht  sofort  gebläut
werden  (Eisensalze).