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Kalium  tartaricum.  —  Kaliumtartrat.
CII  (OID  COOK
#en  (OID  .  COOK

Farblose,  durchscheinende,  luftbeständige  Kristalle  oder  ein
kristallinisches  Pulver.  Kaliumtartrat  verkohlt  beim  Erhitzen
unter  Entwickelung  von  Karamelgeruch  und  Hinterlassung
eines  Rückstandes,  der  befeuchtetes  Lackmuspapier  bläut  und
beim  Erhitzen  am  Platindrahte  die  Flamme  violett  färbt.

Kaliumtartrat  löst  sich  in  0,7  Teilen  Wasser;  in  Weingeist
  ist  es  nur  wenig  löslich.

Wird  1  8  Kaliumtartrat  in  10  cem  Wasser  gelöst  und
die  Lösung  mit  5  cem  verdünnter  Essigsäure  geschüttelt,  so
scheidet  sich  ein  weißer,  kristallinischer  Niederschlag  aus;  die
durch  Abgießen  vom  Niederschlage  getrennte  und  mit  1  Teil
Wasser  verdünnte  Flüssigkeit  darf  durch  8  Tropfen  Ammoniumoralatlösung
  innerhalb  1  Minute  nicht  verändert  werden
(Calciumsalze).

Die  wässerige  Lösung  (1—  19)  darf  Lackmuspapier  nicht
blau  färben  und  durch  Schwefelwasserstoffwasser  nicht  verändert
  werden  (Schwermetallsalze);  nach  Jusatz  von  Salpetersäure
  und  Entfernung  des  ausgeschiedenen  Kristallmehls  darf
sie  durch  Baryumnitratlösung  nicht  verändert  (Schwefelsäure),
durch  Silbernitratlösung  höchstens  opalisierend  getrübt  werden
(Salzsäure).

20  cem  der  wässerigen  Lösung  (1—J.19)  dürfen  durch
0,5  cem  Kaliumferrocyanidlösung  nicht  sofort  gebläut  werden
(Eisensalze).

Beim  Erwärmen  mit  Natronlauge  darf  Kaliumtartrat
kein  Ammoniak  entwickeln  (Ammoniumsalze).

½IL0  Mol.-Gew.  235,24.