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Liquor  Ammonii  eaustici.  —  Ammoniakfluͤssigkeit.

Gehalt  9,94  bis  10  Prozent  Ammoniak  (NlI.,  Mol.=Gew.
  17,03).

Klare,  farblose,  flüchtige  Flüssigkeit.  Ammoniakflüssigkeit
riecht  durchdringend  stechend,  bläut  Lackmuspapier  stark  und
bildet  bei  Annäherung  von  Salzsäure  dichte,  weiße  Nebel.

Spezifisches  Gewicht  0,959  bis  0,960.

Eine  Mischung  von  5  cem  Ammoniakflüssigkeit  und
20  cem  Kalkwasser  darf  sich  bei  einstündigem  Stehen  in
einer  verschlossenen  Flasche  höchstens  schwach  trüben  (Kohlensäure,
  Ammoniumcarbaminat).  Mit  2  Teilen  Wasser  verdünnt
darf  Ammoniakflüssigkeit  weder  für  sich,  noch  nach  dem  Ansäuern
  mit  Salzsäure  durch  Schwefelwasserstoffwasser  (Schwermetallsalze,
  Arsenverbindungen),  noch  durch  Ammonium-=oralatlösung
  (Calciumsalze)  verändert  werden.

Wird  Ammoniakflüssigkeit  mit  Salpetersäure  schwach  übersättigt,
  so  muß  die  Flüssigkeit  farb=  und  geruchlos  sein  (Trerbestandteile);
  sie  darf  weder  durch  Baryumnitratlösung
verändert  (Schwefelsäure),  noch  durch  Silbernitratlösung
mehr  als  schwach  opalisierend  getrübt  werden  (Salzsäure);
zur  Trockne  verdampft  muß  sie  eine  weiße  Salzmasse
liefern,  die  bei  stärkerem  Erhitzen  ohne  Rückstand  flüchtig  ist.

Gehaltsbestimmung.  5  cem  Ammoniakflüssigkeit  müssen
nach  Jusatz  von  30  cem  Normal-Salzsäure  zur  Neutralisation
des  Säureüberschusses  1,8  bis  2  cem  Normal-Kalilange  erfordern,
  was  einem  Gehalte  von  9,91  bis  10  Prozent
Ammoniak  entspricht  (1  cem  Normal-Salzsäure  —  0,01703  g
Ammoniak,  Dimethylaminoazobenzol  als  Indikator).