318

gibt  nach  dem  Übersättigen  mit  Weinsäurelösung  einen  weißen,
kristallinischen  Niederschlag.

Spezifisches  Gewicht  1,138  bis  1,140.

Kalilauge  muß  nach  dem  Kochen  mit  4  Teilen  Kalk—
wasser  ein  Filtrat  geben,  das  beim  Eingießen  in  überschüssige
Salpetersäure  keine  Gasblasen  entwickelt  (Kohlensäure).

Mit  5  Teilen  Wasser  verdünnte  Kalilauge  darf  nach  dem
Ubersättigen  mit  Salpetersäure  durch  Schwefelwasserstoffwasser
nicht  verändert  (Schwermetallsalze)  und  weder  durch  Baryumnitratlösung
  sofort  verändert  (Schwefelsäure),  noch  durch
Silbernitratlösung  mehr  als  opalisierend  getrübt  werden
(Salzsäure).

Wird  eine  Mischung  von  2  cem  der  mit  verdünnter
Schwefelsäure  übersättigten  Kalilauge  und  2  cem  Schwefelsäure
  nach  dem  Erkalten  mit  1  cem  Ferrosulfatlösung  überschichtet,
  so  darf  sich  zwischen  den  beiden  Flüssigkeiten  keine
gefärbte  Zone  bilden  (Salpetersäure).

Kalilauge  darf  nach  dem  Ubersättigen  mit  Salzsäure
durch  überschüssige  Ammoniakflüssigkeit  innerhalb  2  Stunden
höchstens  opalisierend  getrübt  werden  (Tonerde,  Kieselsäure).


Gehaltsbestimmung.  Jum  Neutralisieren  eines  Gemisches
  von  5  cem  Kalilauge  und  20  cem  Wasser  müssen
15,1  bis  15,3  cem  Normal-Salzsäure  erforderlich  sein,  was
einem  Gehalte  von  14,8  bis  15  Prozent  Kaliumhydroxyd  entspricht
  (1  cem  Normal-Salzsäure  S  0,05611  g  Kaliumhydroxyd,
  Dimethylaminoazobenzol  als  Indikator).

Vorsichtig  aufzubewahren.