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Mit  5  Teilen  Wasser  verdünnte  Natronlauge  darf  nach
dem  Übersättigen  mit  Salpetersäure  durch  Schwefelwasserstoff—
wasser  nicht  verändert  (Schwermetallsalze)  und  weder  durch
Baryumnitratlösung  sofort  verändert  (Schwefelsäure),  noch
durch  Silbernitratlösung  mehr  als  opalisierend  getrübt
werden  (Salzsäure).

Wird  eine  Mischung  von  2  cem  der  mit  verdünnter
Schwefelsäure  übersättigten  Natronlauge  und  2  cem  Schwefelsäure
  nach  dem  Erkalten  mit  1  cem  Ferrosulfatlösung  überschichtet,
  so  darf  sich  zwischen  den  beiden  Flüssigkeiten  keine
gefärbte  Zone  bilden  (Salpetersäure).

Natronlauge  darf  nach  dem  Ubersättigen  mit  Salzsäure
durch  überschüssige  Ammoniakflüssigkeit  innerhalb  2  Stunden
höchstens  opalisierend  getrübt  werden  (Tonerde,  Kieselsäure).

Gehaltsbestimmung.  Zum  Neutralisieren  eines  Gemisches
  von  5  cem  Natronlange  und  20  cem  Wasser  müssen
21,6  bis  22,0  cem  Normal-Salzsäure  erforderlich  sein,  was
einem  Gehalte  von  14,8  bis  15,0  Prozent  Natriumhydroryd
entspricht  (1  cem  Normal-Salzsäure  0,04001  g  Natriumhydroryd,
  Dimethylaminoazobenzol  als  Indikator).

Vorsichtig  aufzubewahren.

Liquor  Natrü  silicici.  —  Natronwasserglaslösung.

Eine  wässerige,  etwa  35  prozentige  Lösung  von  wechselnden
Mengen  Natriumtrisilicat  und  Natriumtetrasilicat.

Klare,  farblose  oder  schwach  gelblich  gefärbte,  sirupartige,
klebrige  Flüssigkeit,  die  Lackmuspapier  bläut,  auf  Jusatz  von
Sauren  einen  gallertartigen  Niederschlag  abscheidet  und,  mit