Die  mit  Hilfe  von  verdünnter  Essigsäure  hergestellte
wässerige  Losung  (1  +  19)  darf  durch  Schwefelwasserstoff—
wasser  nicht  verändert  (Schwermetallsalze)  und  weder  durch
Baryumnitratlösung  (Schwefelsäure),  noch  nach  Jusatz  von
Salpetersäure  durch  Silbernitratlösung  innerhalb  5  Minuten
mehr  als  opalisierend  getrübt  werden  (Salzsäure).

20  cem  der  mit  Hilfe  von  verdünnter  Salzsäure  bhergestellten
  wässerigen  Lösung  (1+19)  dürfen  durch  (,5  cem
Kaliumferrocyanidlösung  nicht  sofort  gebläut  werden  (Eisensalze).


Gehaltsbestimmung.  0,5  g  basisches  Magnesiumcarbonat
  müssen  beim  Glühen  mindestens  0,2  g  Rückstand  hinterlassen,
  was  einem  Mindestgehalte  von  24  Vrozent  Magnesium
entspricht.

Dieser  Rückstand  muß  nach  dem  Schütteln  mit  20  cem
Wasser  ein  Filtrat  liefern,  das  durch  Ammoniumoralatlösung
innerhalb  5  Minuten  böchstens  opalisierend  getrübt  wird
(Calciumsalze).

Magnesium  citricum  effervescens.—  Brausemagnesig.

Basisches  Magnesiumecarbonat  eile
Citronensärersr  23  Teile
Wasser  2  Teile
Natriumbicarbont  17Teile
Mittelfein  gepulverter  Zucker  4  Teile.

Das  basische  Magnesiumcarbonat  wird  mit  15  Teilen
Citronensäure  und  dem  Wasser  gemischt  und  die  Mischung
bei  höchstens  302  getrocknet.  Die  Masse  wird  zu  einem