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Zusatz  von  Silbernitratlösung  innerhalb  10  Minuten  höchstens
eine  weißliche  Opalescenz  zeigen  (Salzsäure).  Durch  Eisen—
chloridlösung  darf  sie  nicht  rot  gefärbt  werden  (Rhodanverbindungen).


Die  bei  einer  155  nicht  übersteigenden  Temperatur  und
unter  emeidung  von  starkem  Schütteln  hergestellte  Losung
von  1  9  Natriumbicarbonat  in  20  cem  Wasser  darf  auf
Zusatz  von  3  Tropfen  Phenolphthaleinlösung  höchstens  schwach
gerötet  werden.

Gehaltsbestimmung.  Uber  Schwefelsäure  getrocknetes
Natriumbicarbonat  darf  beim  Glühen  höchstens  63,8  Prozent
  Rückstand  hinterlassen,  was  einem  Mindestgebalte  von
98  Prozent  Natriumbicarbonat  in  dem  getrockneten  Salze
entspricht.

Natrium  bromatum.  —  Natriumbromid.
NaBr  Mol.-Gew.  102,92.

Gehalt  mindestens  94,3  Prozent  Natriumbromid,  entsprechend
  73,2  Prozent  Brom.

Weißes,  kristallinisches  Pulver,  das,  am  Blatindraht
erbitzt,  die  Flamme  gelb  faärbt.  Natriumbromid  löst  sich  in
1,2  Teilen  Wasser  und  in  12  Teilen  Weingeist.  Setzt  man
zur  wässerigen  Lösung  einige  Tropfen  Chlorwasser  und  schüttelt
dann  mit  Chloroform,  so  färbt  sich  dieses  rotbraun.

Durch  ein  Kobaltglas  betrachtet  darf  die  durch  Natriumbromid
  gelb  gefärbte  Flamme  höchstens  vorübergehend  rot
gefärbt  erscheinen  (Kaliumsalze).  Jerriebenes  Natriumbromid
darf  befeuchtetes  Lackmuspapier  nicht  sofort  bläuen  (Alkalicarbonate).
  Die  wässerige  Lösung  (1  +—  9)  darf  auf  Jusatz