Natrium  carbonicum.  —  Natriumcarbonat.
Na:.  CO  10  H,O  Mol.-Gew.  286,16.

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Gehalt  mindestens  37,1  Vrozent  wasserfreies  Natriumcarbonat.


Farblose,  durehscheinende,  an  der  Luft  verwitternde  Krimalle
von  laugenhaftem  Geschmacke.

Natriumcarbonar  braust  mit  Säuren  auf  und  färbt  beim
Erbitzen  am  Blatindrahte  die  Flamme  gelb.

Natriumcarbonat  löst  sich  langsam  in  ungefähr  1,6  Teilen
Wasser  von  15,  in  0,2  Teilen  siedendem  Wasser;  in  Weingeist
  ist  es  sehr  schwer  löslich.  Die  wässerige  Lösung  bläut
Lackmuspapier  stark.

Die  wässerige  Losung  (1—19)  darf  durch  Schwefelwasserstoffwasser
  nicht  verändert  werden  (Schwermetallsalze);
mit  Cssigsäure  übersattigt  darf  sie  weder  durch  Schwefelwasserstofswasser
  (Schwermetallsalze),  noch  durch  Baryumnitratlosung
  (Schwefelsaure)  verändert  werden.  Durch  Silbernitratlösung
  darf  sie  nach  Zusatz  von  überschüssiger  Salpetersäure
  innerbalb  10  Minuten  höchstens  opalisierend  getrübt
werden  (Salzsäure).

Beim  Erwärmen  mit  Natronlauge  darf  Natriumcarbonat
kein  Ammoniak  entwickeln  (Ammoniumsaleze).

Gehaltsbestimmung.  Zum  Neutralisieren  einer  Losung
von  28g  Natriumcarbonat  in  50  cem  Wasser  müssen  mindestens
14  cem  Normal-Salzsaure  erforderlich  sein,  was  einem
Mindestgehalte  von  37,1  Brozent  Natriumcarbonat  entspricht
(1  ccm  Normal-Salzsäure  =  0,053  g  wasserfreies  Natrium
carbonat,  Dimerhylaminoazobenzol  als  Indikator).