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Eine  Mischung  von  üsg  bei  100  entwässertem  und  zerriebenem
  Natriumphosphat  und  3  cem  FZinnchlorürlosung
darf  innerhalb  1  Stunde  keine  dunklere  gärbung  annehmen
(Arsenverbindungen).

Die  wässerige  Lösung  (1  —19)  darf  durch  Schwefelwasserstoffwasser
  nicht  verändert  werden  (Schwermetallsalze).
Beim  Ansauern  mit  Salpetersäure  darf  sie  nicht  aufbrausen
(Kohlensäure)  und  diese  Lösung  darf  durch  Silbernitratlbsung
innerbalb  3  Minuten  höchstens  opalisierend  getrübt  werden
(Salzsäurc).

10  cem  der  wässerigen  Lösung  (1—  119)  dürfen  nach
Zusatz  von  3  cem  Salpetersäure  durch  1  cem  Baryumnitratlösung
  innerhalb  3  Minuten  nicht  getrübt  werden  (Schwefelsäure).


Natrium  salicylicum.  —  Natriumsalichlat.
v0K
Ce  Hi  [1,21  Mol.-Gew.  160,04.
COONa

Weiße,  geruchlose,  kristallinische  Schüppchen  von  süßsalzigem
  Geschmacke.  Natriumsalicylat  löst  sich  in  1  Teil
Wasser  und  in  6  Teilen  Weingeist.

Beim  Erhitzen  in  einem  Probierrohr  entwickelt  Natriumsalichlat
  weiße,  nach  Phenol  riechende  Dämpfe  und  gibt
einen  kohlehaltigen,  mit  Säuren  aufbrausenden,  die  Flamme
gelb  färbenden  Rückstand.  Die  wässerige  Lösung  (1  +9)
scheidet  auf  Jusatz  von  Salzsäure  weiße,  in  Ather  leicht
lösliche  Kristalle  ab.  Selbst  eine  stark  verdünnte  Lösung
(1  +  999)  wird  durch  Eisenchloridlösung  blauviolett  gefärbt.