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Beim  schwachen  Glühen  darf  getrocknetes  Natriumsulfat
höchstens  11,4  Prozent  an  Gewicht  verlieren.
In  gut  verschlossenen  Gefäßen  aufzubewahren.

Natrium  thiosulfuricum.  —  Natriumthiosulfat.
Na,  S20;  5  II.0  Mol.-Gew.  248,22.

Farb=  und  geruchlose,  bei  etwa  505  im  Kristallwasser
schmelzende  Kristalle.  Beim  Erhitzen  am  Platindrabte  färbt
Natriumthiosulfat  die  Flamme  gelb.  Natriumthiosulfat  löst
sich  in  etwa  1  Teile  Wasser.  Auf  Zusatz  von  Salzsäure
bildet  sich  in  der  wässerigen  Lösung  schweflige  Säure  und  nach
einiger  Zeit  tritt  eine  Trübung  der  Lösung  ein.  Fügt  man
zur  wässerigen  Lösung  tropfenweise  Eisenchloridlösung,  so
entsteht  eine  dunkelviolette  Färbung,  die  beim  Umschütteln
allmählich  wieder  verschwindet.

Die  wässerige  Lösung  (1+  19)  darf  weder  durch  Ammoniumoralatlösung
  getrübt  (Calciumsalze),  noch  durch  1  Tropfen
Bbenolphthaleinlösung  rot  gefärbt  werden  (Alkalicarbonate).
In  5  cem  der  wässerigen  Lösung  (1  —  19)  darf  durch
1  Tropfen  Silbernitratlosung  keine  braune  oder  schwarze
Fällung  hervorgerufen  werden  (Sulfide).  10  cem  der  wässerigen
  Lösung  (14-  19  dürfen  durch  0,5  ceum  Baryumnitratlösung
  nicht  getrübt  werden  (Schwefelsaure).

Wird  Natriumthiosulfatlösung  mit  Jodlösung  bis  zur
bleibenden,  schwach  gelblichen  Färbung  versetzt,  so  darf  die
Flüssigkeit  Lackmuspapier  nicht  röten  (schweflige  Säure).