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Pilokarpinhydrochlorid  darf  durch  Trocknen  bei  1005
kanm  an  Gewicht  verlieren;  beim  Verbrennen  darf  es  höchstens
0,1  Prozent  Rückstand  hinterlassen.

Vorsichtig  aufzubewahren.

Größte  Einzelgabe  0,02
Größte  Tagesgabe  0,04

1  *lr.

Pilulae.  —  Pillen.

Pillen  sind  Arzneizubereitungen  von  kugel-,  selten  ei=  oder
walzenförmiger  Gestalt,  die  vorzugsweise  zum  inneren  Gebrauche
dienen.  Zu  ihrer  Herstellung  werden  die  gepulverten  Arzneistoffe,
  nötigenfalls  mit  geeigneten  Bindemitteln,  gemischt,
zu  einer  bildsamen  Masse  angestoßen,  die  in  die  erwähnte
Gestalt  gebracht  wird.  Sind  bestimmte  Vindemittel  nicht
vorgeschrieben,  so  sind  gepulvertes  Süßholz  und  gereinigter
Süßholzsaft  zu  verwenden;  sind  Bindemittel  in  unzureichender
Menge  verordnet,  so  sind  gepulvertes  Süßholz  und  gereinigter
Süßholzsaft  nach  Bedarf  zu  verwenden.  Die  Bindemittel  sind
in  einer  solchen  Menge  anzuwenden,  daß  die  einzelne  Pille
ein  Gewicht  von  0,1  g  hat.  Enthält  die  Pillenmasse  Stoffe,
die  sich  mit  organischen  Stoffen  leicht  zersetzen,  z.  B.  Silbernitrat,
  so  sind,  wenn  nicht  etwas  anderes  verordnuet  ist,  als
Bindemittel  weißer  Ton  und  Glycerin  zu  benutzen.  Zur
Herstellung  einer  Pillenmasse,  die  Balsame,  ätherische  oder
fette  Ole  in  erheblicher  Menge  enthält,  darf  gelbes  Wachs
verwendet  werden.  ,

Zum  Bestreuen  der  Pillen  sind  Bärlappsporen  zu  verwenden,
wenn  nicht  etwas  anderes  vorgeschrieben  ist.  Zum  Lackieren