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Die  Gefäße  und  die  Verpackung  tragen  eine  Aufschrift,
die  Angaben  über  die  Fabrikationsstätte,  über  den  Inhalt  des
Gefaßes  in  A.-E.  sowie  die  Kontrollnummer  enthält  Die  Auf—
schrift  enthält  außerdem  Angaben  über  den  Inhalt  in  Kubik—
zentimetern  oder  Gramm  und  den  Antitoringehalt  eines  Kubikzentimeters
  oder  eines  Zehntel  Gramm  oder  Gramm.

Der  Verschluß  der  Fläschehen  und  die  Glasampullen  sind
staatlich  plombiert.  Auf  der  einen  Seite  der  Plombe  befindet
sich  ein  Stempelzeichen  der  amtlichen  Prüfungsstelle,  auf  der
anderen  Seite  der  Plombe  eine  Jahl,  die  die  im  Gesamtinbalte
vorhandenen  A.-E.  angibt.

Flüssiges  Tetanus-Geilserum  ist  gelblich;  es  ist  klar  oder
enthält  hochstens  einen  geringen  Bodensatz  und  besitzt  den
Geruch  des  Konservierungsmittels.  Flüssiges  Tetanus-Heilserum
  mit  starker,  bleibender  Trübung  oder  stärkerem  Bodensatze
  darf  nicht  abgegeben  werden.

Festes  Tetanus-Heilserum  ist  getrocknetes  Tetanus-Heilserum,
  das  keinerlei  antiseptische  oder  sonstige  differente  Zusätze
erhalten  hat  und  in  Vacuumröhrchen  aufbewahrt  wird.  Es  stellt
gelbliche,  mehr  oder  minder  durchscheinende  Plättchen  oder  ein
gelblichweißes  Pulver  dar  und  muß  sich  innerhalb  einer  halben
Stunde  in  10  Teilen  Wasser  zu  einer  in  Farbe  und  Aussehen
dem  flüssigen  Tetanus  Heilserum  entsprechenden  Flüssigkeit  lösen.
Die  Losung  ist  durch  Zusatz  von  10  Teilen  sterilisiertem  Wasser
in  einem  sterilisierten  Flaschchen  vor  der  Abgabe  jedesmal  frisch
zu  bereiten;  sie  muß  bis  auf  kleine  Eiweißflöckehen  klar  sein.

4saches  Tetanus-Heilserum  muß  in  1  cem  mindestens
4  A.-E.,  in  1  g  mindestens  40  A.-C.  enthalten.

6  faches  Tetanus-Heilserum  muß  in  1  cem  mindestens
6  A.-E.,  in  1  g  mindestens  60  A.-E.  enthalten.