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Es  konnen  auch  höherwertige  Tetanus-Heilsera  hergestellt
und  in  den  Handel  gebracht  werden,  die  gleichfalls  der  staatlichen
  Prüfung  unterliegen.

Tetanus-Heilserum  kommt  in  6  Füllungen  in  den
Handel:

Füllung  I  enthält  20  A.-E.,  entsprechend  5  cem  eines
4fachen  flüssigen  oder  0,5  g  eines  40  fachen  festen
Tetanus-Heilserums;

Füllung  II  enthalt  100  A.-E.,  entsprechend  25  cem
eines  #fachen  flüssigen  oder  2,5  g  eines  40  fachen
festen  Tetanus-Heilserums;

Füllung  III  enthält  200  A.-E.,  entsprechend  50  cem
eines  4  fachen  flüssigen  oder  5  g  eines  40  fachen
festen  Tetanus-Heilserums;

Füllung  IV  enthält  400  A.-E.,  entsprechend  100  cem
eines  4  fachen  flüssigen  oder  10  g  eines  40  fachen
festen  Tetanus-Heilserums;

Füllung  ID  enthält  20  A.-E.,  entsprechend  3½  cem
eines  6  fachen  flüssigen  oder  eines  60  fachen
festen  Tetanus-Heilserums  oder  verhältnismäßiig
geringeren  Mengen  eines  mehr  als  6  fachen  flüssigen
oder  eines  mehr  als  60  fachen  festen  Tetanus-Heilserums;


Füllung  IID  enthält  100  A.-E.,  entsprechend  16⅜/  cem
eines  6  fachen  flüssigen  oder  1⅜%  eines  60  fachen
festen  Letanus-Heilserums  oder  verhältnismäßig
geringeren  Mengen  eines  mehr  als  6  fachen  flüssigen
oder  eines  mehr  als  60  fachen  festen  Tetanus-Heilserums.
