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riecht  eigenartig,  schmeckt  brennend  und  verändert  Lackmuspapier
  nicht.

Spezifisches  Gewicht  0,830  bis  0,834.

Weingeist  darf  nicht  fremdartig  niechen  und  muß  sich  mit
Wasser  ohne  Trübung  mischen  (Juselol).

Dampft  man  eine  Mischung  von  10  cem  Weingeist  und
0,2  cem  Kalilange  auf  1  cem  ein  und  übersättigt  dann  mit
verdünnter  Schwefelsäure,  so  darf  kein  Geruch  nach  Fuselöl
auftreten.

Werden  5  cem  Schwefelsäure  in  einem  mit  dem  zu  untersuchendem
  Weingeist  gespülten  Probierrohre  mit  5  cem  Weingeist
  überschichtet,  so  darf  sich  zwischen  den  beiden  Flüssigkeiten
auch  bei  längerem  Stehen  keine  rosenrote  Zone  bilden  (Melassespiritus).


Die  rote  Farbe  einer  Mischung  von  10  cem  Weingeist
und  1  cem  Kaliumpermanganatlösung  darf  nicht  vor  Ablauf
von  20  Minuten  in  Gelb  übergehen  (Aldehyd).

Wird  eine  Mischung  von  10  cem  Weingeist,  10  cem
Wasser  und  1  cem  Silbernitratlosung  mit  so  viel  Ammoniak-=flüssigkeit
  versetzt,  daß  der  entstandene  Niederschlag  eben  wieder
gelöst  ist,  so  darf  innerhalb  5  Minuten  beim  Steben  im
Dunkeln  weder  eine  Färbung  noch  eine  Trübung  auftreten
(Aldehyd).

Weingeist  darf  weder  durch  Schwefelwasserstoffwasser
(Sehwermetallsalze),  noch  durch  Ammoniakflüssigkeit  gefärbt
werden  (Extraktivstoffe,  Gerbsäurc).

5  cem  Weingeist  werden  in  einem  50  cem  fassenden
Kolochen,  das  mit  einem  zweimal  rechtwinklig  gebogenen,
ungesähr  75  em  langen  Glasrohr  und  einer  Vorlage  verbunden
  ist,  mit  kleiner  Flamme  vorsichtig  erbitzt,  bis