567

Vinum.  —  Wein.

Das  durch  alkoholische  Gärung  aus  dem  Safte  der  frischen
Weintraube  bergestellte  Getränk.  Wein,  auch  Dessertwein
(Süd-Süßwein)  muß  den  Bestimmungen  des  Weingesetzes
vom  7.  April  1909  und  den  dazu  ergangenen  Ausführungszu

  ergan
bestimmungen  entsprechen.

Die  Untersuchung  des  Weines  ist  nach  der  vom  Bundesrate
  beschlossenen  „Anweisung  zur  chemischen  Untersuchung
des  Weines  vorzunehmen.

An  Stelle  des  vorgeschriebenen  Leresweins  darf  zur
Herstellung  pharmazentischer  Zubereitungen  auch  anderer
Dessertwein  (Süd-Süßwein)  verwendet  werden,  wenn  er  in

/
Farbe  und  Geschmack  dem  Tereswein  ähnlich  ist.
-

Vinum  camphoratum.  —  Kampferwein.

Kampfer  1  Teil
Weingeit  1  eil
Gummischlln.  3  Teile
Weißwen  45  Teile.

Der  Kampfer  wird  in  dem  Weingeist  gelöst,  die  Lösung
mit  dem  Gummischleim  angerieben  und  die  Mischung  unter
allmählichem  Jusatz  des  Weißweins  emulgiert.

Kampferwein  ist  weißlich,  trübe  und  riecht  und  schmeckt
stark  nach  Kampfer.

Kampferwein  ist  vor  der  Abgabe  umzuschütteln.