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Die  mit  Salzsäure  angesäuerte  wässerige  Lösung  (1—9)
darf  weder  durch  Barhumnitratlösung  getrübt  (Schwefelsaure),
  noch  durch  Schwefelwasserstoffwasser  gefärbt  werden
(fremde  Metallsalzc).  10  cem  der  wässerigen  Lösung  (1—9)
mussen  beim  Mischen  mit  10  cem  Ammoniakflüssigkeit  klar
und  farblos  bleiben  (Eisen-,  Aluminium-,  Kupfersalse).  Diese
Losung  muß  mit  5  Tropfen  Schwefelwasserstoffwasser  eine
rein  weiße  Fällung  geben  (fremde  Metallsalze).  Fallt  man
durch  einen  weiteren  Jusatz  von  Schwefelwasserstoffwasser  das
Zink  vollständig  aus,  so  darf  die  vom  Niederschlag  abfiltrierte
Flüssigkeit  beim  Verdampfen  und  Glühen  höchstens  0,002  3
Rückstand  hinterlassen.

Vorsichtig  aufzubewahren.

Zincum  oxydatum.  —  Sinkoryd.
zZno  Mol.-Gew.  81,37.

Weißes  oder  gelblichweißes,  zartes,  amorphes  Mulver,
das  beim  Crbitzen  gelb  und  beim  Erkalten  wieder  weiß  wird.
Zinkoryd  ist  in  Wasser  unlöslich,  in  verdünnter  Essigsaure
leicht  löslich.  Die  essigsaure  Lösung  gibt  mit  wenig  Natronlange
  einen  weißen  Niederschlag,  der  sich  im  Uberschusse  des
Fällungsmittels  wieder  löst.

Eine  Mischung  von  18  Sinkoryd  und  3  cm  Jinncblorürlösung
  darf  innerhalb  1  Stunde  keine  dunklere  Färbung
annehmen  (Arsenverbindungen).  Werden  2  2  Sinkorpd  mir
20  cem  Wasser  geschüttelt,  so  darf  das  Filtrat  durch  Barvum
nitratlosung  (Schwefelsaure)  und  durch  Silbernitratlosung
(Salzsaure)  höchstens  opalisierend  getrübt  werden.