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Aulage  IV.

Äbersicht

über

die  zwischen  12  und  25  eintretenden  Deränderungen
der  spezisischen  Gewichte  ciniger  Flüssigkeiten.

Bei  den  Flüssigkeiten;  deren  spezifisches  Gewicht  bei  15°  nicht

auf  eine  einzige  Zahl  beschränkt  ist,  sondern  sich  innerhalb

gewisser  Grenzen  bewegen  darf,  ist  eine  Schwankung  der

spezifischen  Gewichte  bei  jedem  einzelnen  Wärmegrade  zwischen
12  und  250  in  gleicher  Höhe  gestattet.