I.  [rechtshistorischer)  Teil.

1.)  Bevor  Martin  Luther  seine  Thesen  an  die  Wittenberger
Schioßkirche  schlug  und  mit  dieser  Tat  den  Anstoß  zu  schweren
Kämpfen  und  innerer  Spaltung  der  christlichen  Kirche  gab,  ist
natürlich  an  eine  Gesandtschaft  Brandenburgs,  aus  dem  das
heutige  Preußen  hervorgewachsen  ist,  beim  Papste  nicht  zu
denken;  sind  doch  Kaiser  und  Papst,  nach  mittelalterlicher
Auffassung  die  Träger  der  beiden  Schwerter,  also  der  weltlichen
und  geistlichen  Macht,  „gewissermaßen  die  (ideellen)  Präsidenten
der  europäischen  Staatenmonarchie“  1);  Brandenburg  aber  selbst
war  im  besten  Falle  als  Teil  des  „Römischen  Reiches  deutscher
Nation“  nur  ein  Mitglied  jenes  gedachten  Staatenstaates.

Zudem  ist  eserstnach  dem  westfälischen  Frieden  allgemein
üblich  geworden,  Gesandte  zu  unterhalten.  Den  ersten  ständigen
Gesandten  hatte  nachweisbar  der  Herzog  von  Mailand  in  Genua
seit  1455.  2)

Aber  selbst,  nachdem  Kurfürst  Joachim  II.  1539  zur  neuen
Lehre  übergetreten  war  und  Brandenburg-Preußen  nach  der
Rückkehr  des  kursächsischen  Hauses  in  den  Schoß  der  katholischen
  Kirche  (1697)  als  Vormacht  des  Protestantismus  angesehen
  wurde,  ®)  hat  es  noch  lange  gedauert,  bis  zwischen  der
alten  Kirche  und  dem  jungen  Staatswesen,  das  sich  in  bewußtem
  Gegensatze  zu  Kaiser  und  Papst  entwickelte  (Friedrich  Il.),
eine  Verbindung  hergestellt  wurde.

)  Lehmann,  Preußen  und  die  katholische  Kirche,  Bd.  I  Seite  367.
2,  Vgl.  Hübler,  Magistraturen  8.  11  f.  und  Ullmann,  Völkerrecht  8.  90.
8,  Majunke,  Kaisertum  S.  3  und  4,  Hegemann,  Friedrich  d.  Gr.  8.  7

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