Ebenso  schroff  wurde  ein  anderer  Annäherungsversuch,  der
von  demselben  Papste  durch  Vermittelung  des  päpstlichen  Nuntius
  in  Warschau  über  den  dortigen  preußischen  Residenten
Hoverbeck  nach  Berlin  gelangen  und  auf  der  Basis  von  Gegenleistungen
  die  päpstliche  Anerkennung  des  preußischen  Königstitels
  herbeiführen  solite,  abgelehnt.  Hier  antwortete  der  Resident
ohne  Instruktion,  „daß  Sr.  Majestät,  (Friedrich  I.)  nachdem  ihr
vom  päpstlichen  Stuhle  alles  mögliche  Böse  zugefügt  sei,  keine
Ursache  hätte,  seine  Freundschaft  und  gutes  Vernehmen  zu
suchen,  u.  s.  £“

Im  Jahre  1728  antwortete  der  Etatsminister,  Freiherr  v.
Cnyphausen  auf  Befehl  seines  Königs,  als  der  Papst  sich  zwecks
Beilegung  eines  Zwistes  im  Jülischen  an  die  Berliner  Regierung
gewandt  hatte  und  eine  Antwort  erwartete:  „Daß  kein  Exempel
vorhanden,  daß  das  Königliche  und  Kurfürstliche  Haus  Brandenburg
  seit  der  Reformation  her  noch  sonst  ein  evangelischer
König,  Kurfürst  oder  Stand  des  Reiches  mit  dem  Papste  einige
Korrespondenz  gehabt,  noch  haben  wollen,  weilen  keine  evangelische
  Puissance,  die  ihn  als  den  Antichrist  halten,  (ihn)  mit
dem  Titel  Allerheiligster  Vater  haben  beehren..  .  .  wollen,  u.
s.  1.*,  eine  Einwendung,  auf  die  hin  das  Schreiben  an  den
Papst  tatsächlich  unterblieben  ist.  ®)

Ebenso  unbeantwortet  blieben  einige  weitere  Anfragen,  die
sich  aus  den  Urkunden  480  ff.  bei  Lehmann  ergeben  und  die
möglicherweise,  wenn  nicht  im  Auftrage,  so  doch  mit  Einverständnis
  der  Kurie  beim  Berliner  Hofe  gemacht  wurden.

Erst  die  Erwerbung  Schlesiens,  wodurch  die  Zahl  der
preußischen  Katholiken  mit  einem  Schlage  verachtfacht  wurde,
schuf  in  der  ablehnenden  Haltung  der  preußischen  Könige
Wandel.

7)  Lehmann,  I.  399,  S.  393.  vgl.  ferner  Hiltebrandt  221.  293.
©  Mirbt,  Gesandtschaft  S.  5

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