Als  nun  am  2.  Februar  1808  französische  Truppen  die  ewige
  Stadt  besetzten,  die  päpstliche  Garde  entwaffneten  und  Pius
VII.  zum  Gefangenen  in  der  eigenen  Hauptstadt  machten,  51)  wäre
  es,  da  das  päpstliche  Gebiet  als  französische  Provinz  behandelt
  wurde  und  der  Papst  seinen  weltlichen  Thron  verloren  hatte,
  nach  den  entwickelten  Grundsätzen  logisch  gewesen,  wenn
der  Gesandte  abberufen  worden  wäre.

Doch  Humboldt  betrachtete  seine  Akkreditierung  als  weiter
bestehend,  und  die  Berliner  Regierung  pilichtete  ihm  in  dieser
Ansicht  bei,  wohl  von  dem  Gedanken  ausgehend,  der  gegenwärtige
  Zustand  bedeute  nur  ein  Provisorium.  Immerhin  liegt
in  diesem  Nachgeben  gewissermaßen  die  Anerkennung  des  Papstes
  als  Souverän,  auch  wenn  er  kein  Gebiet  sein  eigen  nennt.

An  Humboldt’s  Stelle  trat,  von  ihm  empfohlen,  der  Abbe
Nicola  Nicolai,  und  zwar  als  Agent.  Als  dann  Pius  VII.  in  das
Exil  nach  Savona  ging  (Juli  1809),  5)  wurden  die  weiteren
Kurialgeschäfte  durch  die  Vermittlung  des  Nuntius  in  Wien  geführt.
  53)

4.)  Diese  Unterbrechung  der  direkten  diplomatischen  Beziehungen
  zwischen  Rom  und  Berlin  erklärt  sich,  ähnlich  wie  s.
Zt.  unter  Friedrich  dem  Großen,  aus  dem  kriegerischen  Geist  der
nun  folgenden  Jahre,  die  Preußen  nach  Jena  und  Auerstädt  an
den  Rand  des  Verderbens  brachten,  und  wo  jede  noch  so  kleine
Ausgabe  vermieden  werden  mußte,  um  die  auf  dem  Lande  ruhende
  ungeheure  Schuldenlast  abzutragen  oder  den  Bedrücker
abzuschütteln.  Auch  den  Papst  sah  die  Zeit  in  tiefster  Erniedrigung.
  „Es  war,“  so  sagt  Hilgenreiner,  %)  „als  sollte  das  Wort
des  Konsuls  Bonaparte  von  1797  sich  bewahrheiten:  „Die  alte
Maschine  wird  von  selber  zusammenbrechen.“  “

Als  dann  aber  Napoleons  Macht  in  den  Freiheitskriegen  zusammenbricht,
  Preußen  wieder  frei  wird,  und  der  Papst  Pius  VII

51)  vgl.  hierzu  Nielsen,  S.  181  ff.,  Hilgenreiner,  Römischu  Frage,  S.  20
und  v.  Sydow,  S.  61.

62)  Nielsen,  3,  189  ff.

63)  Mejer,  Bd.  I,  3.  441,  443.

6)  Seite  19.

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