sagende  Entgegnung,  daß  dem  Staate  überhaupt  kein  Aufsichtsrecht
  über  die  Kirche  zustehe,  und  daß  Kleriker  einer  bürgerlichen
  Gerichtsbarkeit  nicht  unterstünden,??)  und  zwar  letzteres  mit
der  Begründung,  eine  entgegengesetzte  Behauptung  wäre  eine
„politische  Erfindung.“?%)

War  damit  zwar  der  Bogen  von  Consalvi  überspannt
worden,  und  sah  sich  die  Kurie  nach  unangenehmen  Erfahrungen
mit  Frankreich  5)  und  Bayern  veranlaßt,  gegenüber  Preußen
mildere  Seiten  aufzuziehen,  so  hatte  sie  doch  ihre  wahren
Absichten  erkennen  lassen;  ein  Krieg  zwischen  der  erstarkten
Kirche  und  dem  neubelebten  Staate  mußte  früher  oder  später
kommen.

Der  die  nun  kommenden  Geschäfte  zu  führen  hatte,  war
in  erster  Linie  natürlich  der  preußische  Gesandte  in  Rom,  also
B.  G.  Niebuhrr.  Ohne  seine  Verdienste  um  die  Wissenschaft
schmälern  und  seinen  ehrenwerten  Charakter  im  geringsten
antasten  zu  wollen,  muß  man  doch  sagen,  daß  er  dieser  Aufgabe
absolut  nicht  gewachsen  war.  Es  wird  von  uns  allen  gelobt,
was  er  zu  Gunsten  der  rheinischen  Katholiken  empfahl,  denn
er  hatte  nicht  ais  Protestant,  sondern  als  Staatsmann  zu  handeln
aber  gerade  darin  versagte  er  völlig.

Gegen  die  nationalkirchlichen  Bestrebungen  von  Wessenberg
  unä  Genossen,  die  nicht  gänzlich  unter  Roms  Herrschaft
lehen  wollten,  agitierte  er  mit  einer  Leidenschaftlichkeit,  die  das
Persönliche  hart  streift,  bemerkt  er  doch  von  Wessenberg,  daß
„er  persönlich  tief  unter  einem  solchen  Berufe  (sc.  als  ireier
Bischoi)  ist,  zu  einem  solchen  Werke  weder  Verstand,  noch
Kenntnis,  noch  Charakterwürde  hat“  7%),  und  von  dessen  Anhängern:
  „Noch  so  hochmütig  mit  ihrem  katholischen  Namen
so  alfectiert  auskramend  mit  ihrer  brüderlichen  Toleranz.  *7%)

73)  Sybel,  a.  a.  0.  S.  29  ff.

74)  Treitschke,  Deutsche  Geschichte  Bd.  III,  S.  203.
%)  vgl,  Nielsen  8.  270.

76)  Nippold,  Handbuch  II,  8.  575,

77)  Mejer,  Zur  Erinnerung  an  B,  G,  Niebuhr  9.  44.

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