Ihn  wegen  der  Gegnerschait  gegen  die  Bestrebungen  einen
„Adepten  des  Papalsystems“  °)  zu  nennen,  ist  wohl  etwas  hart;
Niebuhr  verstand  es  wahrscheinlich  garnicht,  daß  es  mehrere
Strömungen  in  der  katholischen  Kirche  gab.  Er  hielt  wohl  das
Beginnen  der  um  Wessenberg  für  etwas  Revolutionäres,  gegen
die  Obrigkeit  (d.  i.  den  Papst)  Gerichtetes,  indem  er  so  eine
allerdings  verfehlte  Parallele  mit  weltlichen  Machtverhältnissen
zog,  —  verfehlt  deshalb,  weil  bis  dahin  die  deutschen  Bischöfe
Fürsten  und  Herren  über  ihre  Diözesen  gewesen  waren.

In  anerkennenswerter  Offenheit  hat  Niebuhr  seine  kirchenpolitischen
  Ansichten  in  seinem  Memoire  vom  19.  10.  1819
niedergelegt,  aus  dem  einige  Punkte  herausgegriffen  seien.  7°)

Niebuhr  empfiehlt  dem  Staate,  alle  Forderungen  der  Kirche
formeli  zu  genehmigen  mit  der  geheimen  Abrede,  daß  die
Kirche  von  den  eingeräumten  Rechten  keinen  Gebrauch  machen
würde.  Ein  sicherlich  fragwürdiges  Rezept,  mag  es  auch
in  Praxis  oit  angewandt  sein.  Die  Klausel  „juxta  canones  nunc
vigentes  et  pracsentem  ecclesiae  disziplinam“  ist  nach  seiner
Ansicht  völlig  harmlos,  ihre  Ablehnung  seitens  des  Staates  wäre
nichts  weiter  als  Schikane.  Überhaupt  meint  Niebuhr  über  den
päpstlichen  Hof  „dessen  Harmlosigkeit  im  neunzehnten  Jahrhundert
  bis  zu  seinem  in  den  Veränderungen,  welche  Europa
bedrohen,  allerdings  unvermeidlichem  Untergang,  immer  nur
zunehmen  kann“,  daß  er  nie  gegen  den  Willen  des  Königs
bei  Bischofswahlen  instituieren  würde.

„Es  ist“,  nach  seinen  Worten  am  Schlusse  des  Memoires,
„nicht  die  Absicht  der  Regierung,  sich  ein  Dutzend  Päpste  im
eignen  Land  zu  stiiten,  sondern  vielmehr,  sie  durch  den  römischen
Hof  in  Ordnung  zu  halten.  Das  Interesse  an  der  Unabhängigkeit
läßt  sich  bei  Katholiken  begreifen,  bei  Protestanten  ist  es  absurd.“
Und  doch  hätte  gerade  die  „protestantische“  Regierung  Interesse
daran  haben  müssen,  über  die  in  ihrem  Lande  residierenden
Bischöfe  ein  Wörtchen  mitzusprechen  und  nicht  sie  allein  „durch
den  römischen  Hof  in  Ordnung  halten“  zu  lassen.

8)  Nippold.  a.  a.  Ö.  II,  S.  61  und  573.
9)  vergl.  Mejer,  Geschichte  III  S.  941-106  Spectator,  XXXIII.  Münchener
Allg.  Ztg.  v.  1.  3.  98,  Nippold,  a.  a.  O.  S.  577  £.

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