den  Abschluß  eines  Konkordates,  ®)  das  nach  Niebuhrs  Memoire
umfassen  sollte:  1.  Einrichtung  des  kirchlichen  Staates  (man
beachte  den  Ausdruck!)  in  der  Monarchie;  2.  Verhältnisse  der
katholischen  Kirche  zum  römischen  Hofe;  3.  Verhältnise  derselben
zum  Staate.  8)

Auf  der  anderen  Seite  standen  Männer,  erfüllt  von  den
Ideen  Friedrich  des  Großen  8%):  Wilhelm  von  Humboldt,  Niebuhrs
Vorgänger;  von  Raumer;  der  rheinische  ÖOberpräsident  Graf
Solms-Laubach;  Generalkonsul  Bartholdy;  Minister  Schuckmann,
Leute,  die  nur  die  Erledigung  der  einzelnen  Fragen  durch  eine
Conscriptionsbulle  anstrebten.

Schnurstracks  der  Niebuhr'schen  Forderung  zuwiderlaufend
hatte  Solms-Laubach  als  Vorbedingung  für  ein  Verhandeln  mit
der  Kurie  aufgestellt,  daß  der  römische  Hof  I.  „Die  Dispositionen
des  westfälischen  Friedens  anerkenne*;  2.  in  Gemäßheit  dieses
Grundsatzes  besonders  auch  die  Gleichheit  der  Rechte  der  evangelischen
  und  katholischen  Kirche  anerkenne  und  öffentlich
ausspreche;  3.  die  gemischten  Ehen  als  erlaubi  anerkenne  und
die  bekannte  Forderung  wegen  Erziehung  der  Kinder  aufzebe.  8°)

Schließlich  siegte  die  Anschauung,  man  sollte  kein  Konkordat
abschließen,  und  amı  6.  April  1820  ®%)  erging  die  Kabinettsordre
an  den  Staatskanzler  Hardenberg,  nach  der  Niebuhr  mit  dem
Abschließen  einer  Konvention  mit  der  Kurie  betraut  wurde;  der
Gesandte  erhielt  anı  23.  Mai  1820  seine  Instruktionen.

Da  sich  die  Verhandlungen  hinzogen  und  der  Gesandte
alle  Vorbehalte  seiner  Regierung  gegenüber  dem  Papsttume  als

4)  Altenstein  schreibt  an  den  König  1815:  „In  unserer  zu  Zersplitternng
und  Unoränung  geneigten  Zeit  kann  der  Einfluß  des  Papstes,  auf  seine  wahren
Grenzen  eingeschräukt  und  geschickt  benutzt,  einen  Damm  gegen  die  Ausschweifungen
  einer  aufaässigen,  zügellosen  Geistlichkeit  werden.“  Mejer,  ILS  78,

85,  Spectator,  XXRXIII.

8%)  Sybel,  S.  32,

87)  Nippold,  II,  S.  581  und  Mirbt,  Geschichte  8.  84  und  85.

Leider  wurde  dieser  dritte  Punkt  unerörtert  gelassen,  da  man  eine  Einigkeit
  kaum  zu  erzielen  hoffte.  Dies  hat  sich  später  sehr  gerächt.

88)  Über  die  in  den  vier  Jahren  gepflogenen  Verhandlungen  zwischen
Berlin  und  Rom  vergleiche  man  E.  Friedberg,  Staat  und  Bischofswahlen  (mit
Aktenstücken)  Seite  43-—63.

28