„einer  sinkenden  Macht“  für  überflüssig,  zeitraubend  und  schikanös
ansprach,  so  erschien  Hardenberg  selbst  unerwartet  in  Rom,  und
zwar  am  6.  März  1821,  sehr  zum  Leidwesen  Niebuhrs,  der  sich
nun  um  seinen  Ruhm,  die  Konvention  abgeschlossen  zu  haben
gekommen  sah.

Am  23.  März  1821  wurde  der  Vertrag  zwischen  Hardenberg,
und  Consalvi  perfekt.  Wie  das  geschah,  wie  unbesonnen  ein
so  wichtiger  Schritt  getan  wurde,  kann  Niebuhrs  Brief  von  demselben
  Abend  an  den  Freiherrn  vom  Stein  lehren.

Er  schreibt:  „Der  Kardinal  (also  Consalvi)  hatte  sich  die
Punkte  des  Inhaltes  meiner  letzten  Note  ausziehen  lassen  und
trug  die  Antworten  vor,  welche  ich  mit  seinem  Sekretär  (Cappacini)
  89)  verabredet  hatte.  Herr  von  Hardenberg  sagte  ja,  und
wußte  nicht,  wovon  die  Rede  war.  Der  Kardinal  wiederholte,
wie  ich  ihn  instruiert  hatte,%)  ein  über  das  andere  Mal  die  Versicherung,
  daß  es  ihın  ein  ausnehmendes  Vergnügen  sei,  die
Sache  mit  jenem  persönlich  beendigen  zu  können,  und  daß  er
auf  ihn  zähle,  daß  die  Ausführung  nach  Wunsch  gehen  werde,
und  daß  er  im  Vertrauen  auf  ihn  handele  usw.  —  kurz  alles
was  einem  Italiener  zu  sagen  garnichts  koste.  Es  war  eine
vollkommene  und  sehr  anmutige  Farce,  aber  das  Ziel  ist  erreicht.“%)

In  „sehr  anmutiger  Farce“  wurde  also  der  Vertrag  geschlossen,
  der  die  Grundlage  für  die  Verhältnisse  der  katholischen
Kirche  in  Preußen  bilden  sollte!  9%)  Dieser  Vertrag  liegt  dann
zugrunde  der  Bulle  De  Salute  animarum  vom  14./16.  7.  1821
und  dem  Interpretativbreve  quod  de  fidelium  %).  Der  Erfolg
war  so  einseiiig  zugunsten  der  Kurie,  daß  ein  Prälat  einem
Freunde  Niebuhrs  erklärte:  „Wir  haben  nicht  mit  einem  protestantischen
  Fürsten,  sondern  mit  einem  Erben  des  großen
Theodosius  verhandelt.“  %)

89)  Spectator,  XXXTII.

%)  Siel  Der  preußische  Gesandte  insiruiert  den  Vertragsgegner.

*1)  Diese  Vorgesrhichte  beruht  auf  Nippuld  II.  S.  582/88.

se  Nielsen,  S.  271.

%)  Frivdberg,  a.  a.  O.,  8.58,  über  Reelhıtsnatur  der  Breven,  Sıutz,  Anhang
11.  27  und  28.

4)  Mirbt,  Geschichte,  8.  85.