und  Parität  wurzelnde  Bestimmung  hatte  seitdem  in  den  östlichen
Provinzen  der  Monarchie  zu  einer  allseitig  befriedigenden  Praxis
geführt  und  wurde  auch,  da  im  Rheinlande  und  Westfalen
seitens  der  katholischen  Geistlichkeit  bei  gemischten  Ehen  nur
unter  vorherigem  Versprechen  katholischer  Kindererziehung
assistiert  wurde,  dort  eingeführt  durch  Königliche  Kabinettsordre
vom  17.  August  1825.

Da  dieser  Schritt  aber  nicht  völlig  den  gewünschten  Erfolg
nach  sich  zog,  trat  die  preußische  Regierung  auf  den  Rat  ihres
gerade  in  der  Heimat  weilenden  römischen  Gesandten  über
diese  Angelegenheit  mit  der  Kurie  in  Verhandlung,  die  ihren
Abschluß  in  dem  von  Leos  XIl.  Nachfolger,  Pius  VIII,  erlassenen
  Breve  vom  25.  3.  1830  fanden.

Nach  diesem  sollten  katholische  Bräute  kräftig  von  einer
Ehe  abgemahnt  werden,  bei  der  die  Religionsbestimmung  der
Kinder  ganz  in  die  Hände  des  Mannes  gegeben  war;  wenn  sie
trotzdem  auf  ihrem  Willen  beharrten,  so  durite  der  Piarrer  passive
  Assistenz  leisten.  Also  ein  recht  wenig  zufriedenstellendes,
keineswegs  eindeutiges  Ergebnis,  das  die  Berliner  Regierung
veranlaßte,  das  Breve  zurückzugeben,  "8)  um  es  nach  vier
Jahren  aus  den  Händen  des  neuen  Papstes  Gregor  XVI.  wieder
anzunehmen.

Hierauf  (1834)  wurde  Bunsen  (er  hatte  1832  an  einer  Gesandtenkonferenz
  in  Rom,  die  verschiedene  Reformen  in  der
Regierung  des  Kirchenstaates  forderte,  hervorragenden  Anteil
genommen  und  wurde  im  Januar  1835  zum  außerordentlichen
Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister  ernannt  10%)  abermals
nach  Berlin  berufen,  und  unter  seiner  Mitwirkung  nach  Koniferenzen
  mit  dem  damaligen  Erzbischof  von  Cöln,  Grafen  August
Spiegel,  110)  fand  man  einen  modus  vivendi  auf  der  Grundlage
des  Breves  vorn  1830,  wobei  man  allerdings  nicht  unwesentlich
von  dessen  Sinne  abwich.

108)  Nippold,  Handbuch,  II  S.  9.

109)  vgl.  Hilgenreiner,  S.  26,  Kraus  S.  17,  Mirbt,  Gesandtschaft,  S.  28  ff.
S.  32,  Sell,  S.  52  ff.,  Sybel,  8.  79.

110)  Ueber  seinen  Briefwechscl  mit  Bunsen  vgl.  dessen  Leben  Bd.  II  und
die  „Vertrauten  Briefe“,

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