demselben  negativen  Erfolge  den  Verzicht  auf  seinen  Stuhl
nahegelegt  hatte,  erfolgte  am  20.  November  1837  die  Abführung
des  Erzbischofs  als  Staatsgefangenen  auf  die  Feste  Minden.

Ähnlich  erging  es  dem  Posener  Erzbischof  Dunin,  der
mit  der  alten  Praxis  brechen  wollte  und  seinen  Klerus  unter
Bedrohung  der  Suspension  vom  Amte  anwies,  nur  bei  Vorliegen
des  Versprechens  katholischer  Kindererziehung  eine  gemischte
Ehe  einzusegnen.  Er  wurde  1839  zu  sechsmonatlicher  Festungsstrafe
  und  zum  Verluste  seines  Amtes  verurteilt.  17)

Diese  beiden  Taten  riefen  natürlich  in  Rom  die  größte
Entrüstung  hervor,  die  sich  in  der  äußerst  scharfen  Allokutionen
Gregors  XVI.  vom  10.  12.  1837  und  September  1838  spiegelt.
Die  Allokutionen  kamen  wie  ein  Blitz  aus  heiterem  Himmel;
Bunsen  sagte,  er  habe  sie  ebensowenig  wie  ein  anderer  vorhergesehen,
  118)  Trotzdem  glaubte  man  in  Berlin,  noch  eine  Versöhnung
  erreichen  zu  können,  zu  welchem  Zwecke  man  Bunsen
schleunigst  wieder  nach  Rom  entsandte;  diesem  widerfuhr  dort
aber  nur  schroffe  Zurückweisung  und  die  Antwort,  die  Freilassung
  Drostes  sei  unumgängliche  Vorbedingung  für  eine  Besprechung,
  auf  die  sich  die  Kurie  einlassen  könne,

Obwohl  durch  Cappacini  gewarnt,  der  Papst  werde  den
Gesandten  nicht  empfangen,  richtete  Bunsen  eine  Note  von
Ancona  aus  an  den  römischen  Staatssekretär  Lambruschini;  die
Antwort  war  ablehnend.  Bunsen  machte  die  Wiedereinsetzung
Drostes  von  gewissen  Garantien  abhängig,  erhielt  aber  nun
überhaupt  keine  Antwort  mehr.

Auch  die  dem  eigenen  Ministerium  unterbreiteten  Vorschläge,
  die  auf  einen  Frieden  abzielten,  fanden  keinen  Beifall;  vielmehr
  wurde  dem  Gesandten  bedeutet,  er  habe  sich  jeder  Kundgebung
  gegenüber  dem  Vatikan  zu  enthalten,  bis  er  Instruktionen
empfinge,  Diese  bestanden  in  der  Zurückziehung  der  von
Bunsen  verfertigten  Noten,  was  der  schließliche  Anlaß  zu  seiner
Entlassung  wurde,  um  die  er  am  I.  1.  1838  abermals  einge-117)

  Nippold,  Handbuch  II,  Seite  685.
118)  Bunsens  Leben  I,  8.  481.

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