er  genießt  den  steuerfreien  Gebrauch  verschiedener  Paläste  und
Gärten;  den  bei  ihm  beglaubigten  Gesandten  werden  alle  diplomatischen
  Vorrechte  garantiert;

der  Papst  darf  ungehindert  korrespondieren  ;

seine  unbeschränkte  Autorität  in  geistlichen  Dingen  wird  anerkannt.

Was  dem  Papste  aber  auch  durch  den  Verlust  des  Kirchenstaates
  an  äußerer  Machtwürde  verloren  gegangen  sein  mag:  In
geistlichen  Dingen  hatte  er  sich  durch  die  Proklamierung  des
Unfehlbarkeitsdogmas  seine  Macht  erheblich  erweitert.

Arnim  wurde  zu  den  Friedensverhandlungen  zwischen  Deutschland
  und  Frankreich  hinzugezogen;  nach  Friedensschluß  kehrte.
er  nicht  nach  Rom  zurück,  sondern  tibernahm  den  Pariser  Botschafterposten.


Ihn  vertrat  zunächst  interimistisch  sein  bayrischer  Kollege
Graf  Tauffkirchen!%);  durch  diesen  wollte  Bismarck  vom  Papste
die  Bescheinigung  erhalten,  daß  er  (der  Papst)  dem  Treiben  der
deutschen  Zentrumspartei  fernstehe,  wollte  also  in  einer  innerpolitischen
  Frage  eine  Erklärung  der  Kurie  herbeiführen.

Den  neuen  deutschen  Kaiser  begrüßt  Pius  IX.  aufs  freundlichste;
  die  norddeutsche  Gesandtschaft  wird  zu  einer  deutschen
Botschaft,  während,  was  sehr  bemerkenswert  ist,  die  Vertretung
beim  Quirinal  Gesandtschaft  blieb%#°),  freilich  nicht  ohne  erheblichen
  Widerspruch  zu  finden.

So  wünschte  der  Abgeordnete  Löwe  in  der  Sitzung  des
Reichstags  vom  16.  li.  71  den  Posten  als  „künftig  wegfallend“
und  begründet  seinen  Wunsch  damit,  daß  der  Papst  kein  Territorium
  mehr  beherrsche,  also  aufgehört  habe,  Souverän  im  Sinne
des  Völkerrechts  zu  sein:  „Wenn  der  Papst  nun  Rom  verläßt,
würde  dann  diese  römische  Gesandtschaft  mit  ihm  gehen?“  Da
die  Sachlage  aber  damals  noch  ziemlich  ungeklärt  war,  sah  Löwe
von  der  Stellung  eines  Antrages  ab,  sodaß  auch  der  Kanzler  sich
auf  eine  kurze  Antwort  beschränkte.  13°)

1%)  Majunke,  a.  a.  O.  Seite  45.
185)  vergl.  Münchener  Allg.  Ztg.  v.  8.  5.  72.
186)  vergl.  Stenograph.  Berichte  1871,  Seite  297,  299.