Die  nationale  und  liberale  Presse  jener  Tage  hat  allerdings
die  Ablehnung  gewaltig  übelgenommen;  so  sprach  die  ofifiziöse
„Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“  unter  dem  11.  5.  1872  von
dem  „peinlichen  Eindruck“,  den  „die  Aufnahme  hervorbringen
müsse,  welche  dem  wohlwollenden  Entgegenkommen  des  Deutschen
Kaisers  von  seiten  der  Kurie  zu  Teil  geworden  sei.“  Das  Benehmen
des  Vatikans  wird  als  „auffallende  Unfreundlichkeit“  bezeichnet
und  als  Mangel  von  Rücksichten,  durch  den  „sich  jede  ehrliebende
Nation  empfindlich  getroffen  fühle.“

Die  „Allgemeine  Zeitung“  (München)  vom  9.  5.  1872  nennt
den  Schritt  des  Papstes  einen  „Act  unfriedfertiger  Gesinnung“  und
weiß  sich  dabei  mit  den  maßgebenden  Kreisen  übereinstimmend.

Und  diese  Pressestimmen  fanden  ihren  Widerhall  in  den  Reden
der  Abgeordneten  v.  Bennigsen  und  Löwe  in  der  Sitzung  des
Deutschen  Reiches  vom  14.  5.  72,  143)  als  der  römische  Gesandtenposten
  im  Etat  zur  Kritik  stand.  Der  erste  Äbgeordnete  erklärte,
er  werde  „den  Fortfall  dieses  Postens  mit  Freude  begrlßen,  umsomehr,
  da  die  Zurückweisung  des  neu  ernannten  Botschafters
nicht  nur  verletzend  sei  für  die  Bundesregierung  und  den  Leiter  der
auswärtigen  Politik,  —  nein,  über  ihn  hinaus  wendet  sich  diese
Zurückweisung,  diese  Verletzung  selbst  gegen  das  Oberhaupt  des
Deutschen  Reiches,*  was  mit  der  Mehrheit  des  hohen  Hauses  wohl
auch  das  deutsche  Volk  empfinden  dürfte;  außerdem  habe  der
Papst  die  weltliche  Herrschaft  verloren.

Nicht  weniger  scharf  äußerte  sich  der  Abgeordnete  Löwe.

Doch  der  Reichskanzler  hat  den  Posten  in  jener  Sitzung  mit
einer  Rede,  in  der  das  geflügelte  Wort;  „Seien  Sie  außer  Sorge,
nach  Canossa  gehen  wir  nicht,  weder  körperlich  noch  geistig“
gesprochen  wurde,  verteidigt  und  ihn  durch  sein  Eintreten  auch
gehalten;  es  besteht  nach  seinen  Worten  die  Notwendigkeit,  die
römische  Kurie  jederzeit  nach  Möglichkeit  gut  liber  die  Intentionen

er  deutschen  Regierung  zu  unterrichten.

148)  vergl.  Stenogr.  Berichte  1872,  1,  Seite  354  ff.  und  Annalen  d.  deutschen
Reiches  1872,  Spalte  1105.

a2