Aber  nur  2/,  Jahre  später  —  Staat  und  Kirche  stehen  in
erbittertem  Kampfe,  dem  sogenannten  Kulturkampf  —  hat  dann
die  Regierung  selbst  den  Antrag  auf  Aufhebung  der  vatikanischen
Gesanditschaft  gestellt  und  diesen  durch  den  Mund  des  verantwortlichen
  Ministers,  also  wiederum  Bismarcks,  wie  folgt  begründen
lassen:  4)  „Wir  haben  jetzt  nicht  und  überhaupt  nicht  das  Bedürfnis,
  diplomatische  Geschäfte  an  dem  römischen  Stuhl  zu
machen,  oder  irgendwelche  Fragen  dort  auf  diplomatischen  Wege
wie  dies  früher  wohl  geschehen  ist,  zu  verhandeln.“

Aus  der  Eigenschaft  des  Papstes  als  Oberhaupt  einer  Konfession,
  die  in  Deutschland  Bekenner  habe,  folge  noch  nicht  die
Notwendigkeit,  einen  diplomatischen  Vertreter  bei  ihm  zu  unterhalten;
  wenn  es  nötig  werden  würde,  mit  der  Kurie  zu  verhandeln
so  seien  in  Rom  ja  genug  deutsche  Diplomaten  anwesend,  und
schließlich  könnte  man  ja  auch  Specialmissionen  hinsenden.

Und  wieder  erreichte  Bismarck,  was  er  wollte.  —  Die  deutsche
Botschaft  am  heiligen  Stuhl  hörte  mit  dem  5.  12.  74  145)  auf,  zu
existieren.

Aus  diesem  Grunde  erübrigt  es  sich  für  unsere  Abhandlung,
auf  den  Kuliturkampf  näher  einzugehen,  da  diplomatische  Verhandlungen
  wegen  Fehlens  einer  Gesandtschaft  in  Rom  durch  diese
nicht  geführt  werden  konnten.

Erst  sieben  Jahre  später,  im  Jahre  1882,  wurde  von  der
preußischen  Regierung  in  ihren  Kammern  der  Antrag  auf
Neuerrichtung  des  römischen  Gesandtschafisposten  gestellt,  und
die  erforderlichen  Mittel  von  diesen  bewilligt.  14)

8.)  Es  war  damals  (1882)  noch  immer  nicht  Frieden  geworden
zwischen  Rom  und  Berlin;  man  bedurfte  also  eines  geschickten
Diplomaten  zur  Vertretung,  der  auf  den  viel  verschlungenen  Wegen
der  weltumspannenden  Papstpolitik  nicht  den  rechten  Blick  verlor
und  der  Rom  und  römische  Ari  kannte.  Hierzu  wußte  Bismarck
keinen  besseren  als  Kurd  von  Schloezer,  der  1862—69  als  Legationsrat
  beim  päpstlichen  Stuhl  beglaubigt  gewesen  17)  und  z.  Zt.

14)  vergl.  Stenogr.  Berichte  1872,  Seite  509  und  1881/82,  Seite  103,
45)  vergl.  Esch,  Dissertation  S.  60.

146)  Stenogr.  Berichte  1882,  S.  102  ff.,  712  fl.

“7,  siehe  Seite  38  unserer  Abhandlung.