Deutschlands  hervorgerufen  hatte,  Kenntnis  erhielt,  angeordnet,
die  Enzyklika  solle  in  Deutschland  nicht  veröffentlicht  werden.
Dem  preußischen  Gesandten  ließ  er  durch  seinen  Kardinal-Staatssekretär
  die  Versicherung  werden,  „daß  Se.  Heiligkeit  mit  wahrem
Bedauern  die  Nachricht  von  einer  soichen  Erregung  vernommen
habe,  da  irgend  welche  Absicht,  die  Nichtkatholiken  Deutschlands
oder  dessen  Füısten  zu  kränken,  seiner  Seele  ganz  und  gar  iernlag“
  15%)

Auf  diese  Weise  brach  die  Kurie  einem  aufkeimenden  Zwist
von  vonherein  die  Spitze  ab.

Ebenso  wurde  auf  dem  Gebiete  der  gemischten  Ehen  ein
tüchtiger  Schritt  für  den  konfessionellen  Frieden  in  Deutschland
vorwärts  getan.

Die  Dekrete  „Provida“*  vom  18.  1.  1906  und  „Ne  temere*
vom  2.  8.  1907  gaben  endlich  den  überlebten  Standpunkte  mittelaiterlicher
  Dogmatik  in  richtiger  Würdigung  heutiger  Verhältnisse
  auf,  den  Standpunkt,  nach  dem  alle  rite  Getauften  ohne
weiteres  der  katholischen  Kirche  als  angehörig  zu  betrachten  seien.
Hieraus  folgerte  man,  daß  die  bürgerlichen  Ehen  solcher  (man
darf  wohl  sagen)  „Psdeudo-Katholiken*  ungültig  ‚wären,  was  in
gleicher  Weise  für  die  Mischehen  galt,  wenn  die  z.  T.  rigorosen
kirchlichen  Vorschriften  und  Formalitäten  nicht  beachtet  worden
waren.

Es  bedeutet,  wie  gesagt,  einen  Schritt  weiter  auf  der  Bahn
zu  einem  dauernden  koniessionellen  Frieden  in  Deutschland,  daß
durch  das  erste  Dekret  die  deutschen  Mischehen  nunmehr  als
vollgültig  anerkannt  wurden  und  durch  das  zweite  auch  die  akatholischen
  Christenehen  der  ganzen  Welt.  160)

Wenn  man  zu  diesem  freudigen  Ergebnis  eines  Konfliktes,
der  im  neunzehnten  Jahrhundert  Staat  und  Kirche  in  schärfsten
Gegensatz  gebracht  hatte,  noch  etwas  zu  sagen  hat,  so  wäre  es
folgendes:  Warum  konnte  das  Ergebnis  nicht  schon  früher  und
wie  jetzt  ohne  Kämpfe  erreicht  werden?

169,  Hilling,  III.  Seite  4/b.
160)  vgl.  Hilling,  I.  Seite  195/129  u.  III.  Seite  8.

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