Wenn  trotzdem  päpstliche  Gesandte  auch  in  dem  vergangenen
letzten  halben  Jahrhundert  toleriert  wurden,  so  geschah  das  zu
dem  Zwecke,  den  „weltgeschichtlichen  und  universellen  Beruf  des
Kirchenhauptes  einer  Weltkirche  zu  ehren  und:  zu  schützen“,  sowie
dahingehenden  Wünschen  der  katholischen  Bevölkerung  entgegen
zu  kommen.  21)

Von  unserer  Ansicht  können  wir  auch  nicht  durch  die  von
den  Verfechtern  der  päpstlichen  Souveränität  so  häufig  ins  Treffen
geführte  und  möglicherweise  als  richtig  zugestandene  Behauptung,
die  katholische  Kirche  sei  universell,  abgebracht  werden.  Im  Gegenteil:
  das  bestärkt  uns  nur  in  unserer  Meinung.  Denn  der
Kirche  gebricht  es  darnach  an  einem  wesentlichen  Bestandsmerkmale
  des  Völkerrechtssubjektes:  an  der  festgefügten  Geschlossenheit
  eines  Volkes  oder,  wie  Liszt  22)  sagt,  an  der  auf  einem  bestimmten
  Gebiete  angesiedelten  menschlichen  Gemeinschaft.

Daß  der  Papst  etwa  über  die  Katholiken  (odergar  Christen)  aller
Nationen  im  Sinne  des  Völkerrechts  Herrscher  ist,  dürfte  doch
heute,  wo  die  Zweischwerterlehre  nicht  mehr  diskutabel  ist,  selbst
von  den  heftigsten  und  überzeugtesten  Vorkämpfern  der  päpstlichen
  Souveränität  im  Ernst  nicht  mehr  behauptet  werden  können.

Die  von  Hilgenreiner  29%),  dessen  Ausführungen  in  vielen
Punkten  rückhaltlos  beizupflichten  ist,  angeführten  Gründe  bedürfen,
soweit  sie  sich  auf  die  Bibel  und  die  Kirchenväter  beziehen,
keinerlei  Widerlegung.  Solche  Quellen  kann  ein  Recht  zwischen
freien  Völkern  verschiedener  Religion  nicht  anerkennen.  ?°%)

Es  muß  nochmals  hervorgehoben  werden:  der  Begriff  der
Souveränität  ist  unlösbar  verbunden  mit  dem  des  Staates;  ohne
einen  solchen  ist  die  Souveränität  undenkbar.  2%)

Den  Papst  nach  dem  Gesagten  als  italienischen  Untertan
bezeichnen  zu  wollen,  würde  wohl  etwas  zu  weit  gchen.  Man
tritt  besser  der  Ansicht  Lindens  206)  bei,  der  den  Papst  als  exier-201)

  vergl.  Bluntschli,  S.  18  u.  Jenny,  Seite  36  und  60.

202)  Seite  21.

209)  a.  a.  O.,  Seite  7  ff.

34)  Ders.  Ansicht  Hübler,  Seite  22.

205,  So  insbesondere  Geffeken,  e.  a.  O.  Beite  181,  dem  Hilgenreiner  8.  46
zustimmt;  auch  Rivier,  S.  113;  Esch,  Seite  113;  Gareis,  S.  43/44  und  Hübler
Seite  20  ff.

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