wissenschaftliche  Forschung  die  Feder  führte,  so  gilt  dies  besonders
  bei  der  jetzt  vorzunehmenden  Bean:wortung  der  Frage:  Soll
Preußen  eine  Gesandtschaft  beim  Vatikan  unterhalten  oder  nicht?

Diese  rein  politische  Frage  hat  von  protestantischer  wie
katholischer  Seite  manche  eingehende,  aber  zumeist  konfesionell
gefärbte  Behandlung  erfahren.  Das  mag  hingehen  für  Schriften,
die  sich  als  Kampfschriften  der  einen  oder  anderen  Partei  bezeichnen.
  In  den  Rahmen  unserer  Ausführungen  gehört  eine  derartige
  Betrachtungsweise  nicht.

Uns  können  lediglich  die  Ergebnisse  unserer  geschichtlichen
und  dogmatischen  Ausführungen  zu  einer  gerechten  Antwort  der
Frage  bringen.

Die  Geschichte  zeigt  uns,  daß  einerseits  seit  deın  Bestehen
einer  Gesandtschaft  Preußens  beim  Vatikan  die  Beziehungen  zwischen
  Rom  und  Berlin  erheblich  bessere  wurden,  und  daß  mancher
  Streitfall  eine  befriedigendere  Lösung  fand;  als  es  ohne  diplomatische
  Vertretung  zu  erwarten  gewesen  wäre;  sie  zeigt  uns
andererseits,  daß  durch  das  Bestehen  der  Gesandtschaft  sich  bisweilen
  neue  Konflikte  entwickelten,  welche  zur  Verschärfung  der
gegenseitigen  Beziehungen  führten  (z.  B.  der  Fall  Hohenlohe.)

Ein  ähnliches  zwiespältiges  Bild  ergibt  auch  die  dogmatische
Betrachtung:  Unsere  Gesandtschaft,  obwohl  seit  über  100  Jahren
bestehend,  kann  seit  1870  nicht  mehr  als  eine  im  internationalen
Rechtsieben  nicht  zu  beanstandende  diplomatische  Einrichtung
angesehen  werden.  Gleichwohl  hat  sie  bis  vor  kurzer  Zeit  tatsächlich
  unangefochten  sich  behauptet.

Man  könnte  somit  auf-Grund  unserer  Ausführungen  zu  einer
bejahenden  wie  zu  einer  verneinenden  Antwort  auf  die  oben  gestellte
  Frage  gelangen.

In  diesem  Falle  dürfte  die  Opportunität  den  Ausschlag  zu
geben”haben,  und  unsere  Frage  wäre  nunmehr  dahin  zu  stellen:
Liegt  es  im  Staatsinteresse,  die  Gesandtschaft  aufrecht  zu  erhalten
oder  nicht?

Ein  oft  erhobenes  Argument  —  wir  wollen  es  vorweg  nehmen,
  —  das  sich  gegen  die  Beibehaltung  der  Gesandtschaft
ausspricht,  lautet,  daß  durch  die  Gesandten  der  Einzelstaaten  einer

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