Munde  eines  sachverständigen,  für  die  Interessen  seines  Staates
eintretenden  Gesandten  ist  nicht  zu  unterschätzen  und  meist  von
größerer  Wirkung  als  langatmiger  Schriftwechsel.

Ueber  den  jeweils  zu  wählenden  Vertreter  wäre  noch  folgendes
  zu  sagen:  Die  von  Raumer  29%)  aufgesteliien
Bedingungen  sind  auch  heute  noch  als  zeitgemäß  zu
betrachten.  Die  Vertretung  durch  einen  Katholiken  wird,
auch  dessen  besten  Willen  vorausgesetzt,  stets  den  einen
Mangel  aufweisen,  daß  ein  solcher  Diplomat  dem  Papste
als  seinem  geistlichen  Oberhaupte  nicht  mit  der  nötigen
Unbefangenheit  wird  entgegentreten  können.  Das  bringt  allein
schon  die  dem  Katholiken  anerzogene  Ehrfurcht  vor  einer  bald
zweitausendjährigen  kirchlichen  Einrichtung  mit  sich.

Daß  aber  Unbefangenheit  (bisweilen  auch  ein  kräftig  Wörtlein)
  in  Rom  zu  allen  Zeiten  dringend  nötig  war  und  wohl  auch
sein  wird,  das  hat  uns  die  Geschichte  der  preußischen  Gesandtschaft
  beim  Vatikan  zur  Genüge  gelehrt.

Zum  Schlusse  sei  noch  die  Frage  über  die  Zweckmäßigkeit
‘einer  päpstlichen  Nuntiatur  in  Berlin  kurz  gestreift.

Der  wohl  ziemlich  einzig  datsehende  Fall,  daß  ein  Staat
einen  Gesandten  entsendet,  sich  aber  weigert,  von  der  Gegenseite
  einen  solchen  anzunehmen,  ist  wohl  mit  der  ganzen  Einzigartigkeit
  unserer  Gesandtschaft  genügend  begründet.

Zweckmäßig  wäre  die  Nuntiatur  in  Berlin  sicher  nicht.  Es
wäre  wohl  nicht  ohne  Grund  zu  befürchten,  daß  sie  der  Mittelpunkt
  des  politischen  Karholizismus  in  Deutschland  werden  würde.
Es  könnte  sehr  leicht  zu  einer  Einmischung  der  Kurie  in  die
inneren  Verhältnisse  Preußens  kommen,  und  das  dürfte  auf  die
Dauer  dem  gegenseitigen  Einvernehmen  nicht  förderlich  sein.  257)
Beansprucht  doch  die  katholische  Kirche  (seit  1870  mehr  denn  je),
als  politische  Größe  gewertet  zu  werden  und  das  öffentliche  Leben
mit  zu  bestimmen.  258)

256)  Seite  22  unserer  Abhandlung.

357)  Hübler,  Seite  8  und  Hoensbroech,  Rom  und  Zentrum,  Seite  13  f£f.,
20/22.

3%)  vergl.  Stutz,  Seite  90  u.  238.

12