20  Ole  allgemelnen  Kriegsvorbereitungen  unserer  Feinde.

Das  ist  die  letzte  Aufgabe,  das  ist  das  wahre  Endziel,  bas  ist  die  schwerwiegende
Bedeutung  der  französischen  Boykottversuche.  Werden  wlr  uns  aber  über  dlese  Zusammen--bänge
  klar,  dann  wissen  wir  auch,  daß  die  Mitwirkung  an  ihrer  Abwehr  Aufgabe  eines
seden  und  einer  jeden  Deutschen  ist.“

Der  französische  Bopkott  deutscher  Waren  hat  etwa  im  Sommer
1912  eingesetzt.  Nachdem  die  französische  Presse-Kampagne  in  dieser
Nichtung  bereits  ein  gutes  Bierteljahr  angedauert,  suchte  ich  im  „Tag“
die  Franzosen  darauf  aufmerksam  zu  machen,  daß  sie  sich  ins  eigne  Fleisch
schneiden  würden,  wenn  man  von  deutscher  Seite  den  aufgezwungenen
Wirtschaftskampf  aufzunehmen  Neigung  verspüren  sollte:

„Denn  Deutschland  führt  nach  Frankreich  Bedarfeartikel  aus,  aus  Frankreich  aber
überwlegend  Luxusartikel  ein,  so  daß  im  Falle  der  Aufnahme  eines  Gegenboykotte
deutscherselte  sehr  viel  reichlicher  und  wirksamer  die  Einfuhr  französischer  Waren  eingeschränkt
  werden  könnte  ale  franzssischerseite  die  Einfuhr  deutscher  Waren.“

Der  Pariser  „Matin“  und  in  seiner  Gefolgschaft  nach  und  nach  die
ganze  chauvinistische  Hetzpresse  hatten  bald  ein  Jahr  lang  ihre  Boykotttreiberei
  fortgesetzt,  als  besagter  „Matin“  es  sich  schließlich  —  vollkommen
wahrheitewidrig!  —  beikommen  ließ,  die  Behauptung  zu  verbreiten,
daß  ein  zum  Bopykott  französischer  Waren  aufforderndes  Flugblatt  in
Deutschland  „in  Millionen  von  Exemplaren“  verbreitet  worden  sei.
Tatsächlich  handelte  cs  sich  nur  um  eine  in  Deutschland  viel  zu  wenig
beachtete  Aufklärung  über  den  Ccdarakter  der  französischen  Boykottbewegung,
  also  um  eine  reine  Abwehrmaßnahme.  Erst  Ende  Zuli  1913,
nachdem  die  französische  Bopkotthetze  schon  ein  volles  Zahr  hindurch
getobt  hatte,  beantragten  die  süddeutschen  Staaten  beim  Bundeerat
ein  Reichsgesetz,  durch  das  eine  Handhabe  geboten  werden  sollte,  mit
einer  langjährigen  steuerlichen  Bevorzugung  ausländischer  Weine  gegenüber
  den  Erzeugnissen  des  eigenen  Bodens  zu  brechen.  Der  diesem  Antrag
zugrunde  liegende  Tatbestand  war  der,  daß  Bapern,  Württemberg,  Baden
und  Elsaß-Lothringen  staatliche  oder  kommunale  Weinsteuern  hatten,
diese  aber  nur  von  den  elsässischen  Erzeugnissen  erheben  durften,  da
ein  alter  Bertrag  über  die  Zollgemeinschaft  mit  dem  Norddeutschen
Bund  bestimmte,  daß  mit  einem  Einfuhrzoll  von  mehr  als  3  Mark  für  den
Doppelzentner  belegte  Artikel  keiner  einzelstaatlichen  oder  kommunalen
Besteuerung  unterzogen  werden  dürften.  Somit  hatte  der  französische
Wein  in  Süddeutschland  bezüglich  der  Inlandsteuer  eine  gegenüber  den
deutschen  Erzeugnissen  bevorzugte  Stellung.  Auch  jener  Antrag  der
süddeutschen  Bundesstaaten  war  also  lediglich  dazu  bestimmt,  dieser
Bevorzugung  zu  begegnen,  und  enthielt  nichts  von  einem  Gegenboykott.
Der  „Matin“  aber  schrie  nach  bewährtem  Rezept:  Haltet  den  Dieb!

Die  allgemeinpolitischen  Maßnahmen  der  Entente,  in  deren
Rahmen  die  Preßbetze,  die  Bearbeitung  der  Weltstimmung  durch  das