Englands  Handelespionage.  67

Post  auch  von  neutralen  Schiffen  genügte  den  Engländern  nicht.  Sie
dehnten  ihre  Handelsspionage  auf  die  neutralen  Länder  aus  und
zwangen  diese  zu  weitgehenden  Beschränkungen  des  Handele  mit
Deutschland.

Die  seit  reichlich  einem  Jahrhundert  gültige  Lehre,  daß  der  Krieg
nicht  gegen  die  Zivilbevölkerung  geführt  werde,  hatte  in  dem  Haager
Abkommen  über  den  Landkrieg  von  1899  maßgebliche  internationale
Anerkennung  gefunden.  Angelsächsische  Auffassung  hielt  freilich  noch  daran
fest,  daß  der  Krieg  auch  die  wirtschaftlichen  Rechte  der  Angehörigen  feindlicher
  Länder  im  Gebiet  der  Kriegführenden  unterbinde.  Auf  der  zweiten
Haager  Friedenskonferenz  war  jedoch  ein  Antrag  der  deutschen  Regierung
durchgedrungen,  der  die  Aufhebung  der  Rechte  und  Verbindungen
von  Angehörigen  der  Gegenpartei  im  Kriegsfalle  völkerrechtlich  untersagte.
  Trotzdem  dieser  deutsche  Antrag  von  1907  im  Haag  einstimmige
Annahme  gefunden,  hatte  schon  nach  wenigen  Zahren  die  englische  Regierung
  den  Weg  zu  einer  Auslegung  dieser  völkerrechtlichen  Bestimmung
beschritten,  die  der  alten  Praxis  Englande  wieder  Tür  und.  Tor  öffnen
sollte.  Sir  Edward  Grey  war  ee,  der  sich  in  einem  Schreiben  an  einen
Rechtegelehrten  öffentlich  auf  den  Standpunkt  stellte,  daß  jener  Artikel
des  Haager  Abkommens  nicht  etwa  die  Gepflogenheiten  des  englischen
Rechte  beseitigen  könne,  sondern  lediglich  Befehlshabern  in  besetzten
feindlichen  Gebieten  Beschränkungen  auferlege.  Im  Kriege  hielt  sich
England  nach  keiner  Richtung  hin  an  jenes  Bölkerrechteabkommen  gebunden,
  sondern  griff  immer  tiefer  in  die  feindlichen  Privatrechte  ein.

Die  erste  wirtschafts-kriegerische  Proklamation  des  englischen  Könige,
die  bereits  am  5.  August  1914,  also  unmittelbar  nach  der  Kriegserklärung
erging  und  das  Verbot  des  Handels  mit  dem  Feinde  betraf,  hielt  sich
in  für  englische  Berhältnisse  immerhin  noch  ziemlich  engen  Grenzen,
wahrscheinlich  um  den  englischen  Kaufleuten  eine  Frist  für  die  Abwicklung
schwebender  Geschäfte  einzuräumen.  Am  9.  September  1914  folgte
eine  zweite  Proklamation,  die  das  Verbot  des  Handels  mit  dem  Feinde
in  vollster  Schärfe  aussprach.  Wenige  Tage  später  folgte  die  gesetzliche
Festlegung  der  in  dieser  Proklamation  durchgeführten  Grundsätze  und
damit  zugleich  der  Einführung  einer  Kontrolle  über  die  Geschäftsbetriebe
feindlicher  Personen  in  England.  Ende  November  brachte  ein  Ergänzungegesetz
  die  Ausdehnung  der  Kontrolle  zur  Zwangeverwaltung  und  der
Zwangeverwaltung  zur  Liquidation  feindlicher  Firmen.  Beschränkte  sich
diese  Liquidation  ursprünglich  auf  solche  Vermögensteile,  die  zur  Befriedigung
  britischer  Gläubiger  deutscher  Firmen  in  Anspruch  genommen
werden  konnten,  so  entschloß  man  sich  später  zur  Liquidation  dee  gesamten
Vermögene  deutscher  Firmen.  Hiervon  wurden  namentlich  die  deutschen

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