68  England  im  Wirtschaftskrieg.

Banken  betroffen,  deren  Schließung  schon  durch  Ordre  vom  10.  August  1914
durchgeführt  war.  Der  Rechtlosmachung  deutscher  Patente  ist  bereits  im
vorigen  Abschnitt  gedacht  worden.  Im  Gegensatz  hierzu  blieb  das  deutsche
Urbeberrecht  theoretisch  unangetastet,  und  praktische  Verletzungen  desselben
  durch  englische  Verleger,  die  neuere  deutsche  Werke  in  der
Ubersetzung  sich  eigenmächtig  aneigneten,  fanden  noch  1916  in  der
britischen  Offentlichkeit  eine  scharfe  Kritik.

Eleich  dem  Bermögen  wurde  auch  die  persönliche  Freiheit  der  feindlichen
  Ausländer  in  England  tiefgehenden  Eingriffen  unterworfen.  Zu
Kriegebeginn  befanden  sich  auf  britischem  Boden  nach  amtlicher  Auskunft
etwa  75  000  Deutsche  und  Osterreicher;  hiervon  wurden  21  000  in  ihre
Heimat  abgeschoben,  32  000  interniert,  22  000.  auf  freiem  Fuß  belassen.
Ole  englischen  Gesetze  über  die  wirtschaftskriegerische  Behandlung  der
Ausländer  fanden  teilweise  in  den  britischen  Kolonien  automatisch  Anwendung,
  zum  anderen  Teil  wurden  sie  mit  leichten  Abänderungen  in
der  Formulierung  von  den  Dominien  und  Kolonien  übernommen.

Wir  müssen  uns  hier  auf  diesen  kurzen  Gesamtüberblick  über  die
Hauptmaßregeln  der  wirtschaftlichen  Kriegführung  Englande  beschränken,
da  ein  sachlichee  Eingehen  in  die  Einzelheiten  ein  Buch  für  sich  beanspruchen
  würde.  Ausführliche  #Arbeiten  über  diesen  Gegenstand  liegen  von
anderer  Seite  vor;  es  sei  insbesondere  verwlesen  auf  die  vom  Königlichen
Institut  für  Seeverkehr  und  Weltwirtschaft  an  der  Universität  Kiel  herausgegebenen
  Bände  „Der  Wirtschaftskrieg“,  deren  erste  Abteilung  England
behandelt  (Gustav  Fischer,  Zena  1917).  Ferner  auf  die  Schrift  von  Otto
Jöblinger  „Der  britische  Wirtschaftskrieg  und  seine  Methoden“  (ulius
Springer,  Berlin  1918).

Bezüglich  der  Beweggründe  und  der  Ziele  des  englischen  Wirtschaftskrieges
  ist  zu  unterscheiden  zwischen  dem  Bemühen,  die  unmittelbaren
  und  die  mittelbaren  Kriegszwecke  zu  fördern.  Unmittelbar  sollte
der  Wirtschaftskrieg  den  Waffenkrieg  unterstützen  und  die  Widerstandekraft
  des  Feindes  lähmen,  mittelbar  bezweckte  er  weit  darüber  hinaus
die  nachhaltige  Unterdrückung  des  lästigen  Wettbewerbers  und  die  Stärkung
der  weltwirtschaftlichen  Stellung  Englands.  In  den  meisten  Maßnahmen,
die  für  den  Wirtschaftskrieg  getroffen  wurden,  berühren  sich  beide  Ziele.
Ein  nicht  unwesentlicher  Teil  der  Hilfeomittel  dee  Wirtschaftskrieges  zielte
aber  einzig  und  allein  darauf  ab,  dem  deutschen  Handel  dauernd  Nach--teile,
  dem  englischen  Handel  dauernd  Vorteile  zu  bringen,  ohne  daß  die
ceigentliche  Kriegführung  hierdurch  berührt  wurde.

Wenn  England  une  vom  internationalen  Nachrichtenverkehr  abschloß,
so  ließ  sich  das  als  Mittel  der  Kriegführung  insofern  erklären,  als  dadurch
deutsche  Spionage  lahmgelegt  werden  sollte.  In  Wahrheit  waren  Eng-