Heutschland  auf  den  Wlrtschaftekrieg  nicht  vorbereltet.  105

regen,  daß  wir  une  in  Sachen  der  wirtschaftlichen  Kriegsvorsorge  nicht  lediglich  zu  beschränken
  haben  weder  auf  das  früher  übliche  Zetern  über  die  drohenden  Kriegegefahren,
noch  auf  die  leider  noch  vlel  zu  unentwickelten  Verteidigungsmaßnahmen,  sondern  daß
auch  hier  am  eigentlichen  SZlel  die  Pflege  des  Angriffsgeistee  und  die  rechtzeltige
  Durchdenkung  der  etwa  möglichen  Angriffsmaßregeln  steht.“

Zm  Gegensatz  zu  der  angriffsweisen  Kriegführung,  die  dem  Geist
in  Deutschlande  Heer  und  Flotte  entspricht,  im  Gegensatz  auch  zu  der
angriffsweisen  Kriegführung,  die  England  auf  wirtschaftlichem  Gebiet
vom  Tage  der  Mobilmachung  an  betrieben  hat,  wurde  der  wirtschaftliche
Kampf  deutscherseite  durchaus  verteidigungeweise  geführt.

Greifen  wir  auf  die  alten  technischen  Auedrücke  zurück,  so  sehen
wir,  daß  der  einfachen  Bezeichnung  für  die  Verteidigung  als  Oefensiostellung
  eine  zwiefache  Bezeichnung  der  Angriffestellung  gegenübersteht,
indem  wir  von  „offensiver“  und  von  „aggressiver“  Politik  sprechen.  Unter
einer  offensiven  Kriegführung  will  dabei  gemäß  dem  alten  Sprachgebrauch
  das  Hinaustragen  dee  Krieges  in  Feindesland  nach  erfolgter
Kriegserklärung  verstanden  sein,  indessen  wir  unter  aggressiver  Politik
mehr  eine  Politik  der  Reizung,  des  Überfalle  verstehen.  Solche  Überfallspolitik
  lag  Deutschland  in  jedem  Falle  fern;  wenn  aber  fremde  Überfallepolitik
  uns  unabweisbar  drohte,  dann  freilich  suchten  wir  zur  angriffsweisen
  Kriegführung  zu  schreiten.

Der  Unterschied  ist  gerade  bei  Ausbruch  des  Krieges  1914  sehr  deutlich
zutage  getreten;  allerdings  aber  war  das,  wie  gesagt,  nur  der  Fall  auf
seiten  der  Heeres-  und  Flottenleitung  und  des  Heer  und  Flotte  beseelenden
Geistee,  nicht  aber  bezüglich  der  wirtschaftlichen  Kriegführung.  Auf  wirtschaftlichem
  Gebiet  war  vor  allen  Dingen  England  der  angreifende  Teil.
Seinem  Beispiel  sind  dann  freilich  seine  Verbündeten  gefolgt.  Deutschland
  aber  blieb  —  von  einigen  wenigen  Maßnahmen  abgesehen  —  hier
ganz  und  gar  in  der  Verteidigung.

Aur  zögernd  und  Schritt  für  Schritt  entschloß  sich  Deutschland,  gegenüber
  den  Maßregeln  der  englischen  Kriegführung  —  die  in  Frankreich
und  Rußland  Nachahmung  fanden  —  Bergeltungemaßregeln  durchzuführen.
  Am  9.  November  1914  wurde  halbamtlich  in  der  Norddeutschen
Allgemeinen  Zeitung  ein  Überblick  über  diese  Vergelt
veröffentlicht  und  dabei  ausdrücklich  betont,  daß  man  seitens  der  Neichsleitung
  nach  dem  völkerrechtlichen  Grundsatz  „Auge  um  Auge!  Zahn
um  Zahn!“  in  dieser  Vergeltungepolitik  fortfahren  werde,  jedoch  immer
nur  in  Beantwortung  feindlicher  Borgänge.  Der  lberblick  selbst  zählte
die  folgenden  Maßregeln  auf:

1.  Zu  Beginn  des  Krieges  erlleßen  England,  Frankreich  und  Rußland  Moratorien,
die  namentlich  Deutschen  gegenüber  mit  großer  Härte  durchgeführt  wurden.  Der  Bundee-