Deutsche  Vergeltungemaßnahmen.  107

die  Uberwachung  aueländischer  Unternehmungen.  Erst  am
30.  September  1914  erging  cine  entsprechende  Bekanntmachung  in  bezug
auf  das  Zahlungeverbot  nach  England,  dem  am  20.  Oktober  ein  Zah—
lungsverbot  gegen  Frankreich  folgte.

Zmmerhin  kann  festgestellt  werden,  daß  in  einzelnen  Punkten  auch
die  wirtschaftliche  Kriegführung  Deutschlands  die  reine  Verteidigungsstellung
  durchbrochen  hat  und  zum  Angriff  übergegangen  ist.  Nicht  nur
militärischer,  sondern  auch  wirtschaftlicher  Angriffskrieg  war  es,  wenn
wir  an  der  Ost-  wie  an  der  Westgrenze  die  feindliche  Grenze  zuerst  gerade
in  jenen  Gebieten  überschritten,  die  an  unsere  Kohlen-  und  Erzbecken
angrenzten  und  den  Feinden  wertvolle  Rohstoffe  zu  liefern  vermochten,
solange  sie  nicht  durch  unsere  Truppen  besetzt  waren.  Nicht  nur
maritimer,  sondern  auch  wirtschaftlicher  Angriffskrieg  war  es,  wenn  gleich
zu  Kriegebeginn  unsere  flinken  Kreuzer  und  todesmutigen  Minenleger
sich  vor  russischen  Häfen  und  in  englischen  Flußmündungen  tummelten.
Soweit  aber  die  wirtschaftliche  Kriegführung  nicht  einfach  eine  Begleiterscheinung
  des  Angriffskrieges  zu  Lande  und  zu  Wasser  war,  sondern
den  Maßnahmen  der  Ziovilverwaltung  vorbehalten  blieb,  verharrten  wir
fast  aueschließlich  in  der  Verteidigungestellung.

Aur  ganz  vereinzelte  Bestimmungen  der  deutschen  Ausfuhrverbote
  trugen  allenfalls  das  Gepräge  eines  wirtschaftlichen  Angriffskrieges.
  Im  allgemeinen  wurde  nur  die  Ausfuhr  solcher  Stoffe  und  Erzeugnisse
  verboten,  die  unmittelbar  für  den  Heeresbedarf  angefordert
wurden.  Unter  den  vereinzelten  Bestimmungen,  die  darüber  hinaus
—  nicht  ohne  Erfolg  —  dem  Zweck  zu  dienen  hatten,  die  Gegner  wirtschaftlich
  zu  schädigen,  verdienen  Hervorhebung  die  Ausfuhrverbote  für
Zucker  und  für  Farbstoffe.  Das  letztere  führte  zu  erheblicher  Beeinträchtigung
  der  an  die  Verwendung  deutscher  Farbstoffe  gewöhnten
britischen  Baumwollindustrie.  Das  Zuckerausfuhrverbot  wurde  auf
Drängen  neutraler  Mächte  durchlöchert,  aber  alebald  wieder  verschärft,
da  man  erkannte,  daß  dad  Unterbleiben  der  Zuckerzufuhr  aus  Deutschland
England  wirtschaftlich  nicht  unerheblich  traf  und  es  unklug  gewesen  wäre,
der  erneuten  Versorgung  Englands  mit  deutschem  Zucker  auf  dem  Wege
über  neutrale  Länder  neue  Pforten  zu  öffnen.  Im  großen  und  ganzen
aber  beschränkte  sich  die  wirtschaftliche  Kriegführung  in  Deutschland  auf
solche  Verteidi  ,  deren  Zweck  es  war,  das  durch  die  Mobilmachung
  zunächst  unterbundene  deutsche  Volkswirtschaftegetriebe  neu
zu  beleben.

So  bedeutsam  es  einerseits  für  den  Wirtschaftekrieg  war,  daß  Belgien
und  Nordfrankreich  mit  ihrem  reichen  Industriegebiet  von  den  deutschen
Truppen  besetzt  wurden  und  daß  Rußland  in  starke  Abgeschlossenheit