Das  Wirtschaftsbündnie  mit  der  Ukralne.

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darüber  binaus  auch  die  Möglichkeit  beispieloweise  einee  engeren  Wirtschaftebundes
  zwischen  Deutschland  und  Osterreich-Uungarn.  Auf  der
anderen  Seite  erhielt  die  Ukraine  freie  Hand,  in  jede  Art  von  Wirtschaftsbund
  zu  treten  mit  andern  Eliedern  einer  künftigen  föderativen  Republik
aue  den  neuen  Eliedern  des  alten  Rußland.

Ein  breiter  Raum  war  schließlich  in  den  handelspolitischen  Abmachungen
  auch  den  künftigen  Monopolen  eingerdumt.  Oas  hatte  seine
besondere  Bedeutung  insofern,  als  die  AUkraine  ein  beträchtliches  Maß
von  Staatssozialiomus  in  ihrer  Wirtschaft  obwalten  lassen  und  weite
Gegenstände  des  täglichen  Bedarfs  monopolisieren  wollte.  Die  wirtschaftlichen
  Vereinbarungen  im  Friedensvertrag  mit  der  Ukraine  wollten
keineswege  etwa  nur  als  eine  Angelegenheit  für  sich  aufgefaßt  werden,
sondern  als  richtunggebend  für  wesentliche  Teile  unserer  Übergangswirtschaft
  und  unsere  künftige  Handelepolitik.  Teils  öffneten  sie  neue
Bahnen,  teils  aber  enthielten  sie  auch  starke  Einschränkungemöglichkeit
für  den  freien  Handel.

Mit  solchen  Einfuhrbeschränkungen  für  die  Zeit  nach  dem  Kriege
mußten  wir  damale  aber  auch  für  den  Fall  dee  günstigsten  Kriegsausgange
rechnen,  da  überaus  gewichtige  Gründe  für  eine  staatlich  geregelte  Einfubrpolitik
  sprachen,  um  gerade  hieraus  Waffen  schmieden  zu  können
gegen  den  englischerseite  geplanten  Wirtschaftskrieg.  Englands  Ziel  war
in  jener  Zeit,  in  der  sich  die  deutschen  Aussichten  für  den  Kriegeausgang
verhältnismäßig  so  günstig  stellten,  ausgesprochenermaßen  dahin  gerichtet,
unsere  militärischen  Erfolge  durch  die  Auesicht  auf  einen  wirtschaftlichen
Nachkrieg  wettzumachen.  Diesem  diplomatischen  Trick  sollte  begegnet
werden  durch  eine  Politik,  die  sich  planmäßig  darauf  einstellte,  keine
„Kompensations“-Forderungen  für  englische  Zugeständnisse  auf  dem
Gebiete  des  künftigen  Wirtschaftskrieges  anzunehmen,  sondern  eine  Lage
zu  schaffen,  die  une  selbst  auf  wirtschaftlichem  Gebiet  die  Möglichkeit
solcher  Ausgleichforderungen  bot.  Mit  anderen  Worten:  Die  Auswertung
militärischer  Erfolge  sollte  ein  Ding  für  sich  bleiben,  die  Frage  der  künftigen
wirtschaftlichen  Beziehungen  nach  Möglichkeit  gleichfalls  für  sich  geregelt
werden.

Der  Friedensvertrag  mit  der  Uraine  gab  Fingerzeige  dafür,  in
welcher  Richtung  wir  uns  bewegen  wollten,  um  wirtschaftliche  Ausgleichsmöglichkeiten
  außerhalb  des  engeren  Gebietes  militärischer  Erfolge  zu
schaffen  unter  folgenden  Gesichtspunkten:

1.  Vorbehalt  zollpolitischer  Sonderverbindungen  mit  Nachbarstaaten
und  Nachbars-Nachbarn.

2.  Vorbehalt  zollpolitischer  Sonderbehandlung  der  Kolonien.

3.  Wirtschaftliche  Lieferungsverträge  im  Rahmen  der  Friedeneverträge.