Der  vaterländische  Hilfsdienst.  185

Gesundheit  sowie  auf  die  bisherige  Tätigkeit  des  Hilfsdienstpflichtigen  gebührende  Rücksicht
  zu  nehmen  sein.  Streitigkelten,  die  sich  aus  der  Heranziehung  zu  elner  TLätigkeit  oder
auch  aus  dem  Wunsche  nach  einem  Wechsel  der  Arbeitestelle  ergeben,  sollen  von  militärischen
  Schlichtungestellen  ausgeglichen  oder  entschieden  werden.  Diese  sollen  mit
Arbeltgebern  und  Arbeitnehmern  in  glelcher  Zahl  besetzt  werden.

Ergeht  solchergestalt  der  Aufruf  zu  allgemeiner  Betätigung  im  Dienste  der  Kriegfübrung,
  so  darf  erwartet  werden,  daß  weite  Kreise  des  Volkes  an  Vaterlandeliebe  und
Ooferfreudigkelt  nicht  hinter  denen  werden  zurückstehen  wollen,  die  sofort  nach  Ausbruch
bes  Krleges  in  Scharen  frelwilllg  zu  den  Fahnen  geellt  sind.  Unzweifelhaft  fehlt  es  vielen
gegenwärtig  nur  an  der  geeigneten  Gelegenheit  zu  freiwilligem  Hilfsdlenst.  Wird  dleser
Heimatdienst  in  zlelbewußter,  zweckdlenlicher  Welse  geregelt,  so  werden  sicherlich  so  viele
freudig  sich  lhm  einordnen,  daß  ein  Zwang,  der  allerdings  ale  letztee  Mittel  nicht  entbehrt
werden  kann,  nur  in  verhältnlemäßlg  seltenen  Fällen  erforderlich  werden  wird.“

In  einer  durch  den  Reichetag  nicht  unerheblich  veränderten  Fassung
wurde  das  Gesetz  am  5.  Dezember  1916  erlassen  und  trat  sofort  in  Kraft.

Durch  die  Einrichtung  des  Kriegsernährungsamtes,  des  Kriegsamtes
und  des  Baterländischen  Hilfedienstes  wird  das  Jahr  1916  gekennzeichnet
ale  der  Höhepunkt  der  kriegewirtschaftlichen  Organisation  in
Deutschland.  Gleichzeitig  hatte  es  auch  in  der  Privatindustrie  beträchtliche
Fortschritte  des  Organisationsgedankene  gebracht,  die  nach  außen  hin
gekrönt  wurden  durch  die  Gründung  des  Deutschen  Industrierates.  Ferner
war  während  jenes  Jahres  auch  der  Aus-  und  Einfuhrhandel  in  stärkster
Weise  konzentriert  und  monopolisiert  worden.  Der  Handel  mit  dem  neutralen
  Luslande  war  in  zunehmendem  Maße  zum  Kompensationsverkehr
geworden.  Oie  Ausfuhrverbote  hatten  sich  auf  immer  weitere  Warengebiete
  erstreckt,  und  die  Einfuhr  war  bis  auf  geringe  Reste  halbstaatlichen
Einkaufegesellschaften  übertragen  worden,  denen  auch  die  Berteilung
der  Waren  im  Inlande  oblag.  Unsere  Gesamtwirtschaft  war  immer
mehr  auf  sich  selbst  gestellt,  immer  stärker  von  ausländischen  Bezügen
abgeschnitten  und  in  weitestgehendem  Maße  militarisiert  worden.

Die  Beschlagnahme  der  Rohstoffbestände,  mit  der  in  früher  Kriegszeit
  nur  sehr  schonend  vorgegangen  war,  erstreckte  sich  nunmehr  auf  die
wichtigsten  Industriezweige.  Nicht  nur  die  Metalle  waren  den  Munitionsfabriken
  vorbehalten,  sondern  auch  Leder  und  Faserstoffe  gehörten  in  der
Hauptsache  nur  noch  der  Versorgung  des  Heeres,  während  der  private
Bedarf  durch  Einführung  von  Bezugescheinen  stark  beeinträchtigt  wurde.

Zndessen  für  den  Konsum  der  Privatbevölkerung  das  System  der
Höchstpreise  weit  ausgedehnt  war,  hatte  die  Heeresverwaltung  die  Produktioneförderung
  für  ihren  Bedarf  zu  sichern  gesucht,  indem  sie  auf
die  Preiebemessung  keine  Rücksicht  nahm.  Das  führte  zu  einer  gewaltigen
Steigerung  auch  der  Löhne  und  der  Ourchschnittsdividenden  und  zu
entsprechenden  Steigerungen  der  Nachfrage  im  Konsum.  Rationierung
der  Lebensmittel  und  Beschlagnahme  der  RNohstoffe  gestatteten  keine