Naßnahmen  zur  Milderung  der  Arbeltslosigkeit.  197

sowelt  Mittel  zur  Verfügung  steben,  auoführen  zu  lassen.  Neue  Aufträge  sind  nach  Möglichkelt
  zu  ertellen.“

Zu  jener  Zeit  gab  die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“  einen  umfassenden
  Uberblick  über  alle  Maßregeln,  die  zur  Einschränkung  der  Arbeitslosigkeit
  vorgeschlagen  oder  praktisch  in  Angriff  genommen  waren.

Es  wurden  in  diesen  Darlegungen  drei  große  Gruppen  unterschieden:

I.  Mittel  zur  zweckmäßigen  Derteilung  der  vorhandenen  Arbeltemengen.

Arbeitevermittkung.
Keine  Elnstellung  unentgeltlicher  Kräfte.
Beschäftlgung  von  Arbeitekräften  mit  anderem  Einkommen.
Keine  Einschränkung  des  preußischen  Bedarfs.
Keine  Einschränkung  der  Betriebe.
Räumliche  Vertellung  der  Aufträge.
Zeitliche  Vertellung  der  Aufträge.
Überarbelt  und  Nebenarbelt.
Ausnahmen  von  den  Beschäftigungebeschränkungen  gewerblicher  Arbeit.
Verkürzung  der  Arbeitszeit.
Mlttel  zur  Beschaffung  vermehrter  Arbeitsgelegenheit.

1.  Betätigung  der  öffentlichen  Käörperschaften.

2.  Aufbrauchen  der  bewillllgten  Kredite.

3.  Aufträge  an  Stcafanstalten.

4.  Znangriffnahme  von  Kulturarbelten  in  der  landwirtschaftlichen  Verwaltung.

5.  Belebung  der  Industrie.
.  Mittel  gegenüber  der  großstädtischen  Arbeitslosigkeit.

1.  Verhütung  dee  Zuzuge.

2.  Förderung  der  Nückwanderung.

Z.  Wohlfahrtseinrichtungen.
Eine  Kompolizierung  wurde  auf  dem  Arbeitsmarkt  in  jener  ersten
kritischen  Periode  herbeigeführt  durch  die  rasch  wachsende  Zahl  der  nach
Deutschland  eingebrachten  Gefangenen,  für  die  aus  mancherlei

gründen  Beschä  belt  gesucht  wurde.  Es

galt  natürlich,  darauf  Rüchicht  zu  nehmen,  daß  sie  deutschen  Arbeitern
keine  #Arbeitegelegenheit  wegnähmen.  Oas  Bedürfnie,  die  Gefangenen
nach  Möglichkeit  nicht  beschäftigungslos  zu  lassen  und  die  Arbeitskraft
der  rasch  auf  eine  Zahl  von  Hunderttausenden  Anwachsenden,  die
man  in  Heutschland  von  den  knapp  werdenden  Nahrungemittelvorräten
mitverpflegen  mußte,  zweckmäßig  zu  nutzen,  durfte  nur  an  solchen
Stellen  befriedigt  werden,  an  denen  eine  Beschäftigung  deutscher  Arbeiter
nicht  in  Frage  kam.  Das  Preußische  Staateministerium  erließ  am  15.  September
  1914  eine  Verordnung,  durch  die  entsprechende  Arbeitegelegendeit
geschaffen  wurde,  und  zwar  namentlich  durch  Entwässerung  großer  Moore,
für  die  es  in  Friedenszeiten  an  Mitteln  und  an  Arbeitskräften  gefehlt
hatte.  Das  feindliche  Auesland,  das  die  deutsche  Kultur  zwar  wegzuleugnen
  pflegte,  sie  aber  doch  erst  gründlich  zu  zerstören  trachtete,

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