Physische  Rüstung  des  Volkskörpers.  209

Durch  das  Reichsgesetz  vom  4.  August  1914  war  Vorforge  dafür
getroffen,  daß  von  den  geltenden  Beschäfti  kungen  Ausnahmen
  gewährt  werden  konnten.  Znebesondere  wurden  solche  Ausnahmen
für  die  eigentliche  Kriegsindustrie  und  die  Deckung  des  Nahrungsmittelbedarfes
  zugelassen  mit  Bezug  auf  Uberstunden,  Nachtarbeit,  Sonntagsarbeit,
  Pflichtbesuch  der  Fortbildungeschulen  und  Zulassung  weiblicher
und  jugendlicher  Arbeitekräfte.

Auf  anderen  Gebieten  aber  kam  es  auch  zur  Berschärfung  der
Schutzbestimmungen,  die  freilich  nicht  unmittelbar  aus  sozialpolitischen
Nücksichten  diktiert  waren,  sondern  eine  zwangeweise  Streckung  knapper
Rohstoffvorräte  bezweckte.  So  erging  für  die  Bäckereien  ein  Nacht-Backverbot,
  das  übrigens  alten  Wünschen  der  in  diesem  Gewerbe  beschäftigten
  Arbeiter  entsprach.  Ferner  wurde  die  Arbeitszeit  in  Spinnereien,
  Webereien  und  Wirkereien  eingeschränkt,  um  die  gleichmäßige
Streckung  der  Spinnstoffe  zu  bewirken.  Im  allgemeinen  aber  wurde
an  den  alten  Grundsätzen  der  deutschen  Sozialpolitik  durchaus  festgehalten,
ja,  nach  Möglichkeit  auf  weitere  Erfüllung  sozialpolitischer  Wünsche  der
Arbeiterschaft  Bedacht  genommen,  —  hatte  une  doch  die  Sozialpolitik
eine  soziale  Rüstung  gegeben,  die  neben  der  militärischen  und  finanziellen
Rüstung  eine  phosische  Rüstung  des  Volkekörpers  bedeutete!

Vergessen  wir  nicht,  daß  die  ursprüngliche  Berücksichtigung  sozialpolitischer
  Forderungen  in  Deutschland  ihren  Ausgang  genommen  hat
von  militärischen  Berichten  über  sinkende  Tauglichkeit  der  Fabrikbevölkerung,
  und  zwar  vornehmlich  von  jenem  berühmten  Bericht  des
Generals  v.  Horn  vom  Jahre  1828  an  den  König  von  Preußen,  in  dem
ausgeführt  wurde,  daß  die  Rheinlande  infolge  rücksichteloser  Auenutzung
der  Arbeitekräfte  durch  die  Industrie  bald  nicht  mehr  genug  Rekruten
würden  stellen  können!

Oberstes  Ziel  der  deutschen  Sozialpolitik  ist  —  entsprechend  dieser
ersten  militärischen  Anregung  —  eine  physische  Erstarkung  des  Bolkskörpers
  bzw.  die  Abwendung  physischer  Schäden  von  ihm  gewesen.  Dazu
trat  als  treibende  Kraft  die  Sorge  um  psfpchische  Gesunderhaltung  des
Volkes,  d.  h.  um  Behebung  staatsfeindlicher  Stimmungen  in  den  Arbeiterkreisen
  durch  staatliche  Arbeiterfürsorge.  Über  dieses  Wesen  der  deutschen
Sozialpolitik,  deren  Wirkungen  sich  im  Kriege  bewähren  sollten,  heißt  es
treffend  in  der  Einleitung  eines  Aufsatzes  von  Ministerialrat  Professor
Dr.  Friedrich  Zahn  in  München  über  „Deutsche  Sozialpolitik  und  der
Krieg“  in  den  „Annalen  des  Heutschen  Reiche#s“  (Jahrgang  1916,  Heft  1):

„Ziel  einer  richtig  verstandenen  Sozialpolitik  ist  größte  physische,
materielle  und  moralische  Kraft  der  Massen,  nicht  etwa  bloß  Reichtum  und
Tüchtigkeit  Weniger.  Denn  in  der  Kraft  der  Massen  ist  die  Zukunft,  die

Dir.  Wirtschoftskrieg  und  Nriegswilrischaft.  14