Kriege-Sozlalpolltik.  211

Aruch  dee  privatrechtlichen  Schutzes  der  Kriegsteilnehmer  ist  in  diesem
Zusammenhange  zu  gedenken:  In  bürgerlichen  Rechtestreitigkeiten,  in
denen  ein  durch  den  Heeresdienst  verhinderter  Kriegsteilnehmer  als
Partei  beteiligt  ist,  wurde  das  Verfahren  ausgesetzt.  Zwangsvollstreckungen
wegen  bürgerlicher  und  staatlich  rechtlicher  Geldforderungen  gegen  Kriegeteilnehmer
  wurden  eingeschränkt,  die  Versteigerungen  von  Fahrnissen
und  Liegenschaften  der  Kriegsteilnehmer  ausgeschlossen,  und  die  Pfändbarkeit
  von  Lohn-,  Gehalte-  und  ähnlichen  Ansprüchen  begannen  erst
bei  Bezügen  von  über  2000  Mark  (früher  1500  Mark).  Der  Konkurs
über  das  Vermögen  von  Kriegeteilnehmern  durfte  nur  auf  deren  Antrag
eröffnet  werden.

Einer  alten  sozialpolitischen  Forderung  der  Arbeiterschaft  wurde
Rechnung  getragen  durch  Einbringung  des  Arbeitsk
vom  1.  Mai  1918,  das  bezüglich  der  Erfüllung  der  Gewerkschafteforderungen
weit  über  die  in  Friedenszeiten  dem  Reichstag  unterbreiteten  Forderungen
binausging.

Auf  den  Namen  Hindenburgs  endlich  geht  ein  besonders  großzügiger
Plan  sozialpolitischer  Art  zurück,  der  —  damale  allerdingeunter  wesentlicher
Berücksichtigung  der  in  den  befreiten  Randländergebieten  Rußlands,
inebesondere  in  den  Ostseeprovinzen  sich  bietenden  Gelegenheiten  —
eine  Innenkolonisation  in  größtem  Stil  vornehmlich  zugunsten  der  beimkehrenden
  Kriegeteilnehmer  gefördert  und  durchgeführt  sehen  wollte.
In  gewissem  Zusammenhang  hiermit  steht  auch  die  in  der  letzten  Kriegszeit
  vollzogene  Gründung  einer  Reichs-Wanderungsstelle,  die  vornehmlich
der  Beratung  deutscher  Rückwanderer  zu  dienen  bestimmt  sein  sollte.
Ale  ihre  Aufgabe  war  ee  in  erster  Linie  gedacht,  die  erwartete  große  Zahl
der  Deutschstämmigen  aus  Osteuropa  in  geeigneter  Weise  als  Landarbeiter
und  Kolonisten  unterzubringen.

Zm  Zusammenhang  mit  der  Sozialpolitik  für  die  breiten  Schichten
der  Arbeiterschaft  und  mit  der  Gestaltung  des  Arbeitsmarktes  und  der
Lohnverhältnisse  ist  schließlich  des  Umstandes  zu  gedenken,  daß  die  Erwerbeverhältnisse
  für  die  Gestbesoldeten  in  öffentlichen  Diensten  sich  während
des  Krieges  verhältniemäßig  außerordentlich  viel  ungünstiger  gestalteten
als  die  Erwerbsverhältnisse  der  in  der  Kriegeindustrie  beschäftigten
Arbeiter.  Wohl  wurden  auch  den  Beamten  wiederholt  Kriegesteuerungezulagen
  bewilligt,  die  aber  kaum  Schritt  zu  halten  vermochten  mit  den
gesteigerten  Preisen  der  Leben-bedürfnisse,  zumal  ja  für  die  Arbeiter
in  ganz  anderer  Weise  durch  Lebenemittelzulagen,  Massenspeisungen  und
dergleichen  gesorgt  war.  Die  Beamtenschaft  geriet  demgemäß  durch  den
Krieg  in  eine  mehr  oder  weniger  gedrückte  Lage  und  blieb  in  ihren  Einkünften
  relativ  immer  weiter  zurück  hinter  den  hochbezahlten  Arbeitern

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