Das  Kreditwesen.  213

Kriegefall,  der  das  gesamte  Kreditwesen  mit  schwersten  Erschütterungen
bedroht.

Ist  schon  das  Wirtschaftsleben  im  allgemeinen  in  seinen  modernen
Formen  in  sehr  bedeutendem  Umfange  auf  das  Funktionieren  des
Kreditwesens  gestützt,  so  gilt  das  ganz  besonders  von  einer  Volkewirtschaft,
  die  sich  in  so  raschem  Aufbau  befand  wie  die  deutsche.

Mit  dem  starken  deutschen  Bolkswachstum  hatte  durch  die  letzten
Zahrzehnte  die  fortlaufende  Schaffung  neuer,  guter  Arbeitegelegenheit
Schritt  gehalten.  Zu  diesem  Behufe  mußten  ununterbrochen  industrielle
Neuanlagen  gegründet  werden,  und  diese  Gründungen  vollzogen  sich
auf  der  Grundlage  der  Kreditwirtschaft.  Für  Zeitmaß  und  Umfang
dieser  Neugründungen  spricht  wohl  am  deutlichsten,  daß  jahrclang  die
Gesamtheit  der  industriellen  Mktiengesellschaften  in  Deutschland  an  durchschnittlich
  keincewegs  knapper  Dividende  nicht  so  viel  Mittel  ausschütteten,
wie  zu  gleicher  Zeit  an  Kapital  für  neue  Industrieaktien  dem  Geldmarkt
entnommen  wurde.  Ze  mehr  aber  die  wirtschaftlichen  Unternehmungen
eines  Landes  aufgebaut  sind  auf  der  Kreditgrundlage,  um  so  schwerer
drohen  die  Erschütterungen  zu  werden,  die  im  Falle  eines  Krieges  eintreten,
  wenn  das  ganze  Kreditwesen  in  Unordnung  gerät.  Hiergegen
also  galt  es  gerade  in  Deutschland  besondere  emsig  Vorkehrungen  zu
treffen.

Man  mußte  zu  vermeiden  suchen,  daß  einfach  die  Kreditwirtschaft
in  eine  Art  Todesschlaf  verfiele,  wie  ihn  das  nicht  mit  Unrecht  so  genannte
Moratorium  mit  sich  bringt.  Und  tatsächlich  gelang  es,  Deutschland,
also  gerade  dieses  so  außerordentlich  stark  mit  Kreditwirtschaft  arbeitende
Land,  als  einzige  kriegführende  Macht  vor  einem  Moratorium  zu  bewahren.
  Dasjenige  Maß  von  Zahlungserleichterungen,  das  den  Schuldnern
gewährt  werden  konnte,  ohne  daß  deshalb  den  Gläubigern  für  die  Kriegezeit
  alle  finanzielle  Bewegungsfreiheit  genommen  wurde,  wie  ein  Mora--torium
  es  nur  zu  leicht  zur  Folge  hat,  ließ  sich  schaffen  durch  eine  Reihe
von  Gesetzen  über  bestimmte  Zahlungeerleichterungen  und  Fristverlängerungen;
  die  darüber  binausgehenden  Bedürfnisse  des  Kreditwesene
wurden  befriedigt  durch  besondere  Kriegsmaßnahmen  im  Beleihungswesen.


Über  die  grundlegende  Bedeutung  des  Kredite  für  das  deutsche
Wirtschafteleben  und  über  die  gegen  ein  allgemeines  Moratorium
sprechenden  Gründe  hat  sich  die  im  November  1914  im  Reichestag  vorgelegte
erste  Denkschrift  über  wirtschaftliche  Mahnahmen  aus  Anlaß  dee  Krieges
in  folgender  Weise  ausgesprochen:

„Wie  kein  anderes  Land  der  Welt  ist  Deutschland  in  allen  seinen
Schichten  der  Bevölkerung  auf  Kredit  gebaut;  wie  kein  anderes  hat  es