214  Finanzwirtschaft.

durch  sorgsam  bedachte  Einrichtungen  seinen  Personal-  und  Realkredit
organisiert  und  mobil  gemacht;  wie  in  keinem  anderen  sind  die  baren
Gelder  und  Barforderungen  der  Einzelnen  in  Kreditinstituten,  Kreditund
  Sppothekenbanken,  Sparkassen,  Genossenschaften  usw.  zusammengefaßt.
  Durch  den  Ausbruch  des  Krieges  wurde  diesee  ganze  Kreditgebäude
  erschüttert.  Da  die  übrigen  Kreditquellen  teils  zur  Gewährung
neuer  Kredite  nur  selten  imstande  waren,  teile  gänzlich  versagten,  mußte
der  allgemeine  und  dringende  Kreditbedarf  seine  Befriedigung  bei  der
Reichebank  als  der  letzten  Kreditquelle  des  Landes  suchen.  Die  Reichebank
  war  sich  der  durch  diese  Berhältnisse  gestellten  Aufgabe  vollauf  bewußt
  und  hat  der  Sachlage  in  den  Fragen  der  Kreditbewilligung  weitherzig
  Rechnung  getragen.  In  ganz  besonderem  Maße  geschah  dies  zugunsten
  der  durch  die  russische  Znvasion  so  schwer  geschädigten  Bezirke
Ostpreußens.“

Ze  mehr  das  Mirtschaftsleben  gerade  in  Deutschland  insgesamt
abhängig  ist  von  dem  Funktionieren  des  Kreditwesens,  um  so  beweis--kräftiger
  ist  es  für  die  innere  Stärke  dieses  Wirtschaftslebens,  daß  gerade
Deutschland  als  einzige  unter  den  kriegführenden  Mächten  des  Moratoriums
entraten  konnte.  Über  diese  Frage  ist  ja  nun  freilich  viel  gestritten  worden;
die  dem  Erlaß  eines  allgemeinen  Moratoriums  widerratenden  Gründe
sind  aber  jedenfalls  so  beweiskräftig  wie  möglich  dargelegt,  wenn  in  der
Denkschrift  ausgeführt  wird:

„Bestimmend  für  die  Vernelnung  war  die  Rücksicht  auf  dae  das  gesamte  deutsche  Wirtschafteleben
  durchziehende  und  verbindende  engverschlungene  Kreditsystem,  dem  die  Möglichkeit
  der  Welterarbeit  nur  gesichert  werden  konnte,  wenn  es  gelang,  die  Zahlungsleistung
und  die  Zahlungepflicht  aufrechtzuerhalten.  Ein  allgemeines  Moratorlum  bätte,  indem
es  die  Wirksamkeit  dieses  Kreditwesene  aueschaltete,  die  Käder  unseres  Wirtschaftslebene
zum  Stillstand  gebracht  und  damit  unsere  gesamte  Volkewlrtschaft  auf  das  schwerste  geschädigt.
  Uberdies  wäre  es  kaum  durchführbar  gewesen,  denn  es  hätte  sich  von  vornherein
auf  die  Zahlungsverpflichtungen  des  Reiches,  der  Bundesstaaten,  der  öffentlichen  Körperschaften,
  der  Versicherungsanstalten,  der  Krankenkassen,  der  Sparkassen,  vor  allem  der
Relchsbank  nicht  erstrecken  können.  Aber  auch  die  sämtlichen  anderen  Banken  hätten  von
dem  Moratorlum  ausgenommen  werden  müssen;  sie  sind  gewissermaßen  die  Verwalter
unseres  flüssigen  Betriebskapitals,  das  dem  Wirtschaftebetriebe  nicht  entzogen  werden
darf,  wenn  nicht  die  empfindlichsten  Stockungen  hervorgerufen  werden  sollen.  Mußte
sedoch  für  sie  alle  die  Zahlungspflicht  erhalten  bleiben,  so  mußte  ihnen  auch  das  Recht
der  Einzlehung  ihrer  Forderungen,  die  notwendige  Borauesetzung  für  die  Erfüllung  der
Zablungepflicht,  gelassen  werden.

Für  den  Erlaß  eines  allgemelnen  Zahlungsaufschube  lag  abec  auch,  wie  die  Entwicklung
  seit  Ausbruch  des  Krieges  bestätigt  hat,  in  Deutschland  kein  Bedürfnis  vor.  Wenn
auch  viele  Zweige  des  Wirtschaftslebens  durch  den  Krieg  schwer  betroffen  sind,  so  war  doch
der  überwiegende  Teil  auf  den  Krieg  binreichend  gerüstet,  ein  anderer  von  ihm  verhältniemäßig
  so  wenig  berührt,  daß  die  Mittel  zur  Erfüllung  der  Verbindlichkeiten  beschafft
werden  konnten.  Namentlich  zeigten  sich  auch  die  Banken  und  die  Sparkassen  der  Lage
gewachsen.  Wesentliche  Hilfe  boten  den  beteiligten  Kreisen  zunächst  die  Relchebank  mit