228  Finanzwirtschaft.

Der  Reichskanzler  wird  weiter  ermächtigt,  Garantien  zu  übernehmen  für  die  Erfüllung
  von  Verbindlichkeiten,  die  von  öffentlichen  Körperschaften  der  besetzten  oder  noch
zu  besetzenden  feindlichen  Gebiete  oder  von  Gesellschaften  eingegangen  werden,  die  aue
Anloß  dee  Krieges  zur  Beseitigung  wirtschaftlicher  Notstände  gegründet  sind.

g  3.  Der  Reichskanzler  wird  ermächtigt,  zur  vorübergehenden  Verstärkung  der  ordentlichen
  Betriebemittel  der  Reichshauptkasse  nach  Bedarf,  jedoch  nicht  über  den  Betrag
von  2000  Millionen  Mark  hinaus,  Schatzanweisungen  auszugeben.

Die  wirklichen  Kriegsausgaben  Deutschlands  waren  übrigens
bedeutend  höher  als  die  Erträge  der  Kriegsanleihen.  Gemäß  den  Nießer--schen
  Schätzungen  und  Vorschlägen  wurden  ungefähr  zwei  Drittel  der
effektiven  deutschen  Kriegskosten  durch  die  Kriegsanleihen  gedeckt.  Ungleich
geringer  war,  wie  wir  sehen  werden,  die  Deckung  durch  Steuern.  Nehr
als  ein  Drittel  ging  auf  kurzfristige  Schatzanweisungen  und  Reichswechsel.
Insgesamt  beliefen  sich  die  reinen  Kriegskosten  —  wie  in  der  Weimarer
Tagung  der  Nationalversammlung  vom  15.  Februar  1919  durch  den
Reichominister  für  das  Reichsschatzamt  mitgeteilt  wurde  —  auf  161  Milliarden.
  Der  Reichstag  hatte  bie  zur  Revolution  159  Milliarden  bewilligt
und  sollte  Anfang  November  1918  weitere  15  Milliarden  in  einer  bereits
anberaumten,  aber  nicht  mehr  zustande  gekommenen  Sitzung  bewilligen.
Auf  die  einzelnen  Kriegsjahre  verteilen  sich  die  vom  Reichstag  bewilligten
Kriegekredite  wie  folgt:

1914:  10  Milliarden,

1915:  30  „

1916:  24  „

1917:  45  „

1918:  bewilligt  50  Milliarden,  angefordert,  wie  im  BVorjabre,
  45,  deren  dritte  Rate,  wic  eben  bemerkt,  nicht  zur  Verabschiedung  kam.

Der  Anteil  der  Steuern  an  der  Deckung  der  Kriegskosten  blieb  prozentual
  weit  hinter  der  erwähnten  Schätzung  Rießers  zurück,  obgleich
er  sich  absolut  auf  ein  Bielfaches  der  Summe  belief,  die  Rießer  ins  Auge
gefaßt  hatte.

Auch  in  der  Kriegssteuerpolitik  sind  verschiedene  Perioden  der
Kriegewirtschaft  zu  unterscheiden:  Staatssekretär  Dr.  Zelfferich,  dem
einige  Zeit  nach  Ausbruch  des  Krieges  das  Reichsschatzamt  übertragen
worden  war,  glaubte,  daß  wir  uns  damit  begnügen  könnten,  die  Zinsen
der  laufenden  Kriegsanleihen  durch  neue  Steuern  zu  decken.  Er  hegte  die
Hoffnung,  daß  ein  Teil  der  Milliardenlasten,  die  wir  im  Kriege  auf  uns
genommen,  schließlich  von  unseren  Gegnern  getragen  werden  würde.
Bis  in  die  zweite  Hälfte  des  Jahres  1918  binein  bestand  ja  zum  mindesten
auch  die  Hoffnung,  daß  das  deutsche  Wirtschaftegebiet  eine  wesentliche
Erweiterung  ostwärts  erfahren  würde,  die  in  vielen  Beziehungen  einer
Kriegsentschädigung  hätte  gleichkommen  können.  Auch  die  Friedens-