Kriegssteuerpolitik.  229

verträge  von  Brest-Litowsk  und  Bukarest  sollten  uns  wirtschaftliche
Vorteile  sichern,  von  denen  wir  uns  gleichfalle  versprechen  konnten,  daß
sie  uns  Verzinsung  und  Amortisation  der  Kriegesanleihen  in  nicht  unbeträchtlichem
  Maße  erleichtern  würden.

In  der  Amtszeit  Dr.  Helfferichs  begnügte  sich  das  Reich  —  nicht  durch
Verschulden  des  Reicheschatzamtes,  sondern  auf  Drängen  aus  Mehrheitekreisen
  des  Reichstage  —  mit  Abgaben  von  den  durch  die  Kriegsgewinne
neu  entstandenen  Vermögen  und  mit  einigen  indirekten  Steuern,  die
als  durchaus  provisorisch  und  widerruflich  bezeichnet  wurden.  Auch
Dr.  Helfferichs  Nachfolger,  Graf  Rödern,  blieb  zunächst  im  Rahmen  dieser
Politik.  Unter  ihm  wurde  die  Kriegegewinnsteuer  verschärft  und  auch
ein  weiterer  Ausbau  der  indirekten  Steuern  vorgenommen.  Ee  geschah
dies  nach  Helfferichs  Steuergesetzen  von  1916  durch  die  zweite  Periode
der  Krieges  bung  im  JZahre  1917.  Erst  im  Frühjahr  1918,
gleichfalls  unter  dem  Grafen  Rödern,  wurde  zu  wesentlich  erweiterten
Kriegssteuerforderungen  übergegangen.  Die  im  Jahre  1916  eingeführten
indirekten  Steuern  sollten  im  Beharrungezustand  650  Millionen  Mark
jährlich  erbringen.  Die  Gesetzgebung  von  1917  belegte  die  Kohle  und
den  Verkehr  mit  einem  geschätzten  Betrage  von  rund  800  Millionen  Mark.
1918  kamen  dazu  an  indirekten  Abgaben  Getränkesteuern,  Postabgaben
und  Warenumsatzsteuer,  die  mit  einigen  2  Milliarden  angesetzt  wurden.
An  direkten  Steuern  liefen  während  des  Krieges  zunächst  noch  die  Raten
der  vor  dem  Kriege  bewilligten  Warenumsatzsteuer.  Dann  kam  im  Jahre
1916  die  Kriegesteuer  vom  Vermögenszuwachs  und  1917  ein  20%  iger
Zuschlag  hierauf  und  1918  eine  durchgreifende  Reform  der  Kriegsgewinnsteuer.


Bei  Einbringung  der  letzten  Steuervorlage  im  Krieg  errechnete
der  damalige  Reichsschatzsekretär  Graf  Rödern  für  die  fünf  Etatsjahre
1914/18  an  indirekten  Steuern  insgesamt  4,  an  direkten  Steuern
7½⅞  Milliarden.

Die  Kriegesteuerpolitik  in  Deutschland  ist  nach  ihren  Formen  und
Grundsätzen  auch  im  Vergleich  mit  der  Kriegesteuerpolitik  des  feindlichen
Auslandes  zusammenhängend  dargelegt  worden  in  der  Rede  des  Reichsschatzsekretäre
  Graf  Rödern  bei  Einbringung  der  letzten  Steuervorlagen,
mit  denen  sich  der  Reichstag  in  erster  und  zweiter  Lesung  am  23.  und
25.  April  1918  beschäftigte.  Das  Wesentliche  aus  dieser  Rede  sei  im  nachstehenden
  wiedergegeben:

„Bei  einer  Betrachtung  unserer  Steuerpolitik  ergibt  sich  zunächst  ganz  von  selbst
die  Frage:  waren  wir  auch  in  unserer  Steuerpolitik  allen  unseren  Gegnern  voran?  Da
möchte  ich  bel  dieser  Beantwortung  eine  kleine  Einschaltung  machen.  Die  Frage  wäre  der
volkewirtschaftlichen  Untersuchung  meines  Erachtene  wert,  ob  man  zu  gleicher  Zeit  eine
Anleihepolitik  und  eine  beroische  Steuerpolitik  treiben  kann.  Unsere  bieherige  Steuer-