230  Finanzwirtschaft.

polltik  ist  hier  sehr  hãufig  erörtert  worden.  Sie  bestand,  um  es  kurz  zu  wiederholen,  darin,
dle  sedeemal  aufgelaufenen  Mehrzinfen  für  inzwischen  bewilligte  Kredite  burch  neue  Steuern
aufzubringen,  von  denen  wir  une  ganz  klar  waren,  daß  sie  nicht  alle  schon  setzt  im  Kriege
voll  laufen,  sondern  daß  auf  ibren  vollen  Ertrag  erst  in  der  Übergangszelt  zu  rechnen
sein  wird.

Dlese  Politik  ist  hier  im  hohen  Hause  mehrfach  gebilligt  worden,  und  wenn  ich  mich
recht  erinnere,  hat  auch  bei  der  letzten  Statsberatung,  bei  der  ja  diese  Frage  schon  flüchtig
gestreift  wurde,  die  Mebrzahl  der  Redner  der  Parteien  sich  auf  den  Standpunkt  gestellt,
daß  nicht  nur  im  vorigen  Jahre,  sondern  auch  in  diesem  Jahre  der  Mehrertrag  der  Zinsen
unter  allen  Umständen  durch  neue  Steuern  aufgebracht  werden  müßte.

Meine  Herren,  für  sehr  viel  ernster  als  die  Angriffe  derjenigen,  die  die  ganze  Steuerreform
  bie  nach  dem  Kriege  vertagen  wollen,  halte  ich  die  Angriffe  aus  dem  anderen  Lager,
daß  wir  auf  steuerlichem  Gebiet  doch  weitaue  noch  nicht  genug  getan  hätten  und  auch  jetzt
noch  nicht  täten.  Dabei  möchte  ich  hervorheben,  daß  une  auf  diesem  Geblete  meiner  Uberzeugung
  nach  nur  England  absolut  und  relativ  voraus  ist.  Aber  ich  schalte  hier  wieder  die
leise  Frage  ein:  kann  man  zugleich  gute  Anleihepolitik  und  gute  Steuerpolltik  trelben?
Es  ist  mir  zweifelhaft.  England  hat  diese  Steuerpolitik  —  das  unterliegt  gar  keinem  Zweifel
—  jedenfalls  betrieben  und  —  auch  daran  ist  gar  kein  Zweifel  —  gleich  im  ersten  Kriegejabre
  und  dann  immer  weiter  durch  immer  stärkere  Ausnutzung  aller  vorhandenen  Steuerquellen.
  Aber  ich  unterstreiche:  aller  bereits  vorhandenen  Steuerquellen.  Neu  scheint  mir
auch  in  England  doch  bisher  nur  die  Kriegsgewinnsteuer  zu  sein.  Die  berühmte  organisatorische
  Neuordnung  dee  Steuersysteme,  eine  Forderung,  die  mir  in  der  Presse  in  der  letzten
Zeit  so  manchmal  begegnet  ist,  finde  ich  auch  dort  nicht.

Aber  trotz  allem,  England  ist  uns  in  der  Kriegsbesteuerung  etwas  voraus,  und  es
konnte  das  sein,  well  es  als  Einbeitestaat  unendlich  viel  leichter  alle  Steuerquellen  bis
zum  letzten  ausnutzen  konnte  als  ein  Bundeestaat,  und  weil  es,  wenigstens  in  der  ersten  Zeit,
auch  vom  Welthandel  nicht  abgesperrt  war  und  infolgedessen  seine  Flnanzzölle  bie  zum
letzten  so  ausnutzen  konnte,  wie  es  das  getan  hat.  Bielleicht  —  ich  lasse  es  dahingestellt
—  ist  auch  bei  uns  in  der  ersten  Zeit  nicht  mit  einem  so  langen  Krieg  gerechnet  worden,
aber,  meine  Herren,  wenn  man  vom  Rathaus  kommt,  ist  man  klug!  Zetzt  aber  gilt  es,
nicht  rückwärte  zu  schauen,  sondern  zu  überlegen:  wie  holen  wir  den  Vorsprung,  den
England  zwelfellose  auf  diesem  Gebiete  hat,  am  raschesten  wieder  ein?  Ho  scheint  es  mir
richtig,  doß  wir  uns  ein  Beispiel  an  den  Flandernkämpfern  nehmen,  die  den  Vorsprung
der  Engländer,  den  sie  seit  drei  Jahren  erzielt  haben,  jetzt  in  einem  Monate  wieder  eingeholt
  haben.  Ich  will  mich  dabei  auf  diesen  einen  Monat  für  une  bier  nicht  festlegen.

Meine  Jerren,  ich  sagte,  daß  die  bundesstaatliche  Verfassung  uns  im  Gegensatz  zu
England  behindert  bätte,  alle  Steuern  sofort  für  neue  Kriegezwecke  dem  Reiche  direkt
nutzbar  zu  machen.  Die  rein  finanzpolitischen  Nachteile,  daß  wir  als  Bundesstaat  nicht
wie  ein  Einheltestaat  an  die  Einkommenbesteuerung  herangehen  konnten,  sind  ohne  weiteres
zuzugeben.  Zch  gebe  auch  ohne  weiteres  den  Nachteil  unserer  Kriegegewinnsteuer  zu,  der
darin  bestand,  daß  wir  nicht  an  das  Mehreinkommen  herangehen  konnten,  sondern  das
Mehrvermögen  zur  Grundlage  unserer  Besteuerung  machen  mußten.  Aber,  meine  Herren,
unser  staatsrechtlicher  Aufbau  ist  eben  ein  anderer  wie  der  einee  Einheitostaates,  und  ich
möchte  detonen,  es  ist  kein  rein  steuerlicher  Formaliemus,  sondern  es  sind  zwingende
materlelle  Gründe,  wenn  ich  sage:  wir  müssen  dlieser  Tatsache  auch  steuerlich  Rechnung
tragen.

Da  möchte  ich  auf  eines  aufmerksam  machen,  meine  Herren.  Die  Einkommensteuer
ist  nun  einmal  die  letzte  Steuer,  über  die  die  Bundesstaaten  für  sich  und  für  den  Hauehalt
ihrer  Gemeinden  noch  frei  verfügen  können.  Die  Realsteuern,  die  recht  eigentlich  die  Steuern